Foto: Mediteraneo – stock.adobe.com (Symbolbild)
NeuesteRecht & SteuerTierhaltung

Novelle des Tierschutzgesetzes: Bauernverbände verlangen Korrekturen

Die Bundesregierung plant umfassende Änderungen im Tierschutzgesetz. Der Deutsche und der Bayerische Bauernverband befürchten vor allem einen enormen Verwaltungsaufwand für Tierhalter.
  • Bundestag berät über Novelle des Tierschutzgesetzes
  • Änderungen im Tierschutzgesetz
  • Bauernverbände sammeln Unterschriften

Der Bundestag hat über die Novellierung des Tierschutzgesetzes beraten. Insbesondere sollen Rechts- und Vollzugslücken geschlossen werden. Die Änderungen umfassen nicht nur Zirkus- und Haustiere. Auch für die Landwirtschaft sind Neuerungen vorgesehen. In weiterer Folge ist die Beratung in den Ausschüssen geplant.

Novelle des Tierschutzgesetzes: Diese Änderungen betrifft die Nutztierhaltung
  • Schlachthöfe: Künftig gibt es eine Pflicht für Videoaufzeichnungen in tierschutzrelevanten Bereichen von Schlachthöfen. Die Videos werden die zuständigen Behörden bei der Kontrolle der Vorgänge vor Ort unterstützen.
  • Nicht-kurative Eingriffe: Das Schwänzekupieren von Lämmern ist künftig verboten. Bei Ferkeln gelten konkretere Vorgaben für das Kupieren der Schwänze.
  • Ausbrennen von Hornanlagen: Für diese Eingriffe ist künftig eine Betäubung notwendig. Mit der Anwendung von Betäubungs- und Schmerzmitteln wird die Belastung der Tiere erheblich reduziert. Das wird bereits jetzt vielerorts durchgeführt.
  • Anbindehaltung: Diese wird grundsätzlich untersagt. Für die Kulturlandschaften in Süddeutschland und die für die Pflege dieser Landschaften notwendigen Tiere wird es eine Regelung geben, mit der die Kulturlandschaften erhalten werden und der Schutz der Tiere dennoch gewährleistet wird. Für die Anbindehaltung von Rindern gilt daher: Die ganzjährige Anbindehaltung wird in zehn Jahren untersagt, die „Kombihaltung“, in der die Tiere viel Zeit auf der Weide verbringen, bleibt unter weiterentwickelten Voraussetzungen in Betrieben mit höchstens 50 über sechs Monate alten Rindern erlaubt.
Bauernverbände sammeln Unterschriften gegen Novelle

Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert die Novelle des Tierschutzgesetzes in Teilen und hat gemeinsam mit dem Bayerischen Bauernverband (BBV) über 24.000 Unterschriften an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft übergeben.

Der Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes und Präsident des Bayerischen Bauernverbandes, Günther Felßner, mahnt dabei dringende Korrekturen an: „Wer für Tierschutz ist, muss diese Änderungspläne ablehnen.“ Felßner befürchtet Betriebsaufgaben, eine weitere Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland und vermehrte Importe tierischer Lebensmittel aus Ländern mit deutlich geringeren Tierwohlanforderungen.

Unter anderem halten die Verbände die strengen Anforderungen für die Rinderhaltung nicht zielführend. Die derzeit in der Praxis bewährte Kombinationshaltung mit 120 Tagen Bewegung im Jahr müsse unbefristet Bestand haben. Überhöhte Anforderungen, wie sie im Gesetzentwurf gefordert werden, kommen laut DBV für viele Betriebe einem Verbot gleich. Auch der höhere Verwaltungsaufwand zur Umsetzung der Vorgaben würde tierhaltende Betriebe enorm belasten.

Der komplette Gesetzentwurf kann auf der Internetseite des Bundestags als PDF abgerufen werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner