Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte: Das wollen Verbände ändern
Eine Allianz aus Verbänden, unter anderem dem Deutschen Bauernverband, hat ein Rechtsgutachten zum Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Ein Abschlag würde Vorteile für Betriebe und für Beschäftigte haben.
- Ergebnisse des Rechtsgutachtens zum Mindestlohn
- Gutachter sieht Sicherung von Arbeitsplätzen
- Forderung an die Bundesregierung
- Beteiligte Verbände
Seit diesem Jahr gilt in Deutschland der Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Für Betriebe, die auf Saisonarbeitskräfte angewiesen sind, wie im Obst-, Gemüse- und Weinbau, summiert sich das. Eine Verbändeallianz hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, in dem der renommierte Arbeitsrechtler Prof. Dr. Christian Picker zum einen Nachteile einer Erhöhung für beide Seiten sieht. Zum anderen stellte er in dem 140-seitigen Gutachten fest, dass ein Mindestlohnabschlag rechtens sei.
20 Prozent Mindestlohnabschlag verstößt laut Gutachter nicht gegen geltendes Recht
Picker kam zu dem Ergebnis, dass ein Mindestlohnabschlag von 20 Prozent weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Recht verstoße. Im Gegenteil: Für besonders mindestlohnbetroffene Branchen könne eine solche Sonderregelung verfassungsrechtlich nicht nur zulässig, sondern laut dem Gutachter unter Umständen sogar geboten sein. Ziel des Mindestlohngesetzes sei es, durch eine marktgerechte Lohnuntergrenze Lohnunterbietungswettbewerb zu verhindern und sowohl Beschäftigte als auch das Sozialversicherungssystem zu schützen, so der Arbeitsrechtler.
Laut dem Gutachter würden die Ziele verfehlt, wenn ein zu hoher Mindestlohn zum Abbau von Arbeitsplätzen führen würde. Genau diese Entwicklung zeichne sich in Sonderkulturbetrieben ab, die durch die starken Mindestlohnerhöhungen zunehmend in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet seien. Picker warnt davor, dass in der Folge Anbauflächen reduziert oder arbeitsintensive Kulturen ganz aufgegeben würden.
Gutachten: Senkung des Mindestlohns würde Arbeitsplätze sichern
Ein moderater Mindestlohnabschlag stelle nach Auffassung des Juristen das mildeste und zugleich wirksamste Korrektiv dar: Negative Beschäftigungseffekte würden vermieden, Saisonarbeitskräfte blieben weiterhin durch eine verbindliche Lohnuntergrenze geschützt und die nationale Selbstversorgung mit Obst, Gemüse und Wein würde gestärkt. Zusammenfassend kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass ein Mindestlohnabschlag von 20 Prozent für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft ein geeignetes, erforderliches und angemessenes Instrument sei, um Arbeitsplätze in den Sonderkulturen zu sichern, Lohndumping zu verhindern und die Selbstversorgung zu stärken.
Die Verbändeallianz fordert die Bundesregierung auf, eine Sonderregelung für landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte im Mindestlohngesetz zu verankern.
Das Gutachten wurde vom Deutschen Bauernverband (DBV), dem Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA), der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO), dem Deutschen Raiffeisenverband (DRV), den Familienbetrieben Land und Forst (FabLF), der Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft (UNIKA), dem Deutschen Weinbauverband (DWV) und dem Zentralverband Gartenbau (ZVG) in Auftrag gegeben.
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