Zu wenige Saisonarbeitskräfte: Agrarminister der Länder fordern weitere Gespräche mit Drittstaaten
Wegen des Mangels an Saisonarbeitskräften fordern die Agrarminister, Gespräche mit Drittländern zu vertiefen.
- Saisonarbeitskräfte Thema auf der Agrarministerkonferenz
- Thüringens Landwirtschaftsministerin betont Wichtigkeit
- Arbeitskräfte aus Moldau und Georgien reichen nicht aus
Landwirtschaftliche Betriebe beklagen zunehmend, dass sie zu wenige Erntehelfer haben. Der Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) führt die Situation unter anderem auf positive wirtschaftliche Entwicklungen in Polen und Rumänien zurück. Die Landwirtschaftsminister und Landwirtschaftsministerinnen der Länder wollen nun Betrieben einen leichteren Zugang zu Saisonarbeitskräften aus Drittstaaten ermöglichen. Das ist ein Ergebnis der Agrarministerkonferenz (AKM) in Würzburg. Den Vorschlag hatte Thüringen eingebracht.
Laut Agrarministerin Ernten gefährdet
Die Länder fordern den Bund unter anderem dazu auf, weitere Vermittlungsabsprachen mit geeigneten Drittstaaten abzuschließen und die zulässige Dauer einer kurzfristigen Beschäftigung auf bis zu 140 Tage zu erhöhen. „Saisonarbeitskräfte sind gerade im Obst- und Gemüseanbau unverzichtbar“, sagte Thüringens Landwirtschaftsministerin Colette Boos-John. „Wenn Arbeitskräfte fehlen, kann im schlimmsten Fall nicht geerntet werden.“
Saisonarbeitskräfte aus Moldau und Georgien reichen nicht aus
Bislang bestehen Vermittlungsabsprachen der Bundesagentur für Arbeit (BA) unter anderem mit Georgien und der Republik Moldau. Nach Auffassung der Länder reichen diese Möglichkeiten jedoch nicht aus. Deshalb sollen weitere Partnerschaften mit geeigneten Drittstaaten hinzukommen. Die AMK verweist dabei ausdrücklich auch auf Initiativen aus den Ländern – darunter die Bemühungen Thüringens um eine Vermittlungsabsprache mit Vietnam.
„Wir müssen bei der Gewinnung von Saisonarbeitskräften breiter aufgestellt sein“, so Boos-John. „Dazu gehören zusätzliche Herkunftsländer ebenso wie praktikable Beschäftigungsregelungen. Entscheidend ist, dass die Verfahren für die Betriebe einfach und die Kosten kalkulierbar bleiben.“
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