NeuestePolitik

Wachstumsbooster: Profitieren auch Landwirte vom Reformpaket der Bundesregierung?

Mit dem Wachstumsbooster will die Bundesregierung der Wirtschaft wieder Aufschwung verleihen. Von manchen Maßnahmen profitieren auch landwirtschaftliche Betriebe.
  • Wachstumsbooster
  • Konkrete Maßnahmen
  • Landwirtschaftliche Maschinen versichern

Mit dem sogenannten Wachstumsbooster will die Bundesregierung die Konjunktur ankurbeln, Unternehmen entlasten und Investitionen fördern. Ziele sind steuerliche Vergünstigungen, weniger Bürokratie und gezielte Anreize für Innovationen. Damit sollen Betriebe wettbewerbsfähiger werden, Arbeitsplätze gesichert bleiben und nachhaltige Technologien schneller auf den Markt kommen. Auch Landwirte sollen von den Maßnahmen profitieren.

Für Landwirte bedeutet der Wachstumsbooster vor allem finanzielle Entlastung. Steuererleichterungen, etwa durch verbesserte Abschreibungsregeln für Maschinen und Stalltechnik, sollen Investitionsbereitschaft fördern. Überdies will die Bundesregierung durch Entbürokratisierung Genehmigungsverfahren verkürzen und Dokumentationspflichten vereinfachen. 

Wachstumsbooster: Diese Maßnahmen sieht das Reformpaket unter anderem vor
  • Investitionsbooster durch degressive Abschreibungen in Höhe von bis zu 30 Prozent
  • Wiedereinführung der degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von bis zu 30 Prozent. Das gilt für Investitionen, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 getätigt werden.
  • Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem Jahr 2028 um jährlich einen Prozentpunkt von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent
  • Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen beträgt damit ab dem Jahr 2032 knapp 25 Prozent statt aktuell knapp 30 Prozent
  • Schrittweise Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes ab dem Jahr 2028 auf 25 Prozent für Personenunternehmer
  • Degressive Abschreibung für nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschaffte betriebliche Elektrofahrzeuge, Abschreibungssatz im Jahr der Anschaffung: 75 Prozent, Abschreibungszeitraum: 6 Jahre

(Quelle: Deutsche Bundesregierung)

Auf der sicheren Seite: Landwirtschaftliche Maschinen versichern

Ob Achsbruch oder andere Schäden: Die gvf VersicherungsMakler AG bietet Landwirten an, ihre Arbeitsmaschinen zu versichern – egal, wie groß der Fuhrpark ist. Die Versicherung basiert auf den Hektarangaben der bewirtschafteten Fläche. Auch Fremdgeräte sind versichert. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Foto: Barillo_Images – stock.adobe.com (Symbolbild)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner