Noch keine Rechtssicherheit: EU akzeptiert aber Erleichterungen für Biobetriebe bei Weidezugang
Seit 2025 müssen auch Biobetriebe in Deutschland die strengen Vorgaben beim Weidezugang umsetzen. Bundeslandwirtschaftsminister Rainer hat jetzt erreicht, dass die EU-Kommission zurückrudert. In trockenen Tüchern ist das allerdings noch nicht.
- Strenge Vorgaben für Weidezugang
- Erste Gespräche mit EU-Kommission
- Bundesminister Rainer sieht positives Signal
Ökobetriebe müssen laut EU-Regelung strenge Vorgaben erfüllen, was den Weidezugang für Pflanzenfresser, wie Rinder, Schafe und Ziegen, betrifft. Bis Ende 2024 konnten deutsche Biolandwirte jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auf den Weidegang verzichten, etwa wenn keine geeigneten Weideflächen in Hofnähe vorhanden waren oder eine Straße zwischen Betriebsgelände und Weide verläuft. Stattdessen durften die Tiere in einem befestigten Auslauf gehalten werden. Diese Praxis akzeptierte die EU-Kommission nicht länger. Seit 2025 werden die europäischen Vorschriften deshalb in Deutschland strenger umgesetzt. Nach einer Übergangsphase müssen Biobetriebe seit diesem Jahr grundsätzlich sicherstellen, dass die Tiere während der Weidesaison Zugang zu Weideflächen haben. Ein befestigter Auslauf allein genügt dafür nicht mehr. Jetzt gibt es Hoffnung, dass die Europäische Kommission doch Erleichterungen in bestimmten Fällen akzeptiert.
Vorgaben für den Weidezugang gelten nach wie vor
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hat sich bei den Verhandlungen zur Änderung der EU-Ökoverordnung für praxistaugliche Lösungen bei der Weidepflicht eingesetzt. Die EU-Kommission hat anerkannt, dass die notwendigen strukturellen Anpassungen mehr Zeit erfordern können. Sie räumt den zuständigen Behörden außerdem Spielräume bei der Umsetzung der Vorgaben ein, etwa bei der Berücksichtigung von regionalen Gegebenheiten. Umsetzung und Überwachung der Weidepflicht liegen in der Verantwortung der Länder. Eine verbindliche Ausnahmeregelung im EU-Recht wurde bei den Trilogverhandlungen allerdings nicht erreicht. Die grundsätzliche Weidepflicht bleibt bestehen.
Bundesregierung prüft Gesprächsergebnisse
Rainer hätte sich Rechtssicherheit erwartet, sieht aber in der Anerkennung einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. „Unser Ziel bleibt“, so der Bundesminister, „hohe Standards beim Ökolandbau erhalten und zugleich Lösungen schaffen, die auf unseren Höfen auch tatsächlich funktionieren.“ Dafür wolle er sich starkmachen.
Die Bundesregierung wird laut Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) die Ergebnisse der Verhandlungen nun eingehend prüfen. Überdies werde sie sich bei den anstehenden Anpassungen des europäischen Durchführungsrechts für weitere Vereinfachungen und praktikable Lösungen einsetzen, heißt es aus dem Ministerium. Dazu gehören im Bereich Öko-Tierhaltung insbesondere die Vorgaben für die Überdachung von Auslaufflächen in der Rinder- und Schweinehaltung.
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Foto: Standl