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LKK-Beiträge: Was sich für Schweinehalter ändert

Die geänderte Berechnung der LKK-Beiträge führt zum Anstieg, gerade für Schweinehalter. Dessen ist sich die SVLFG bewusst und hat eine Maßnahme getroffen.
  • Neue Berechnung der LKK-Beiträge
  • Auswirkungen auf Schweinehalter
  • Übergangsfrist

Viele schweinehaltende Betriebe müssen sich auf höhere Beiträge zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) einstellen. Ursache ist nicht eine generelle Beitragserhöhung, sondern die veränderte Berechnung des sogenannten Standardeinkommens. Seit dem 1. Januar 2025 berücksichtigt die LKK beim Beitragsmaßstab auch das Einkommenspotenzial. Also: Wie viel kann ein Betrieb mit einer bestimmten Größe einnehmen? Für die Berechnung wird das Mittel von drei Wirtschaftsjahren herangezogen. Wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mitteilt, verändert sich dadurch die Beitragsgrundlage teils deutlich

Teils gravierende Unterschiede beim Einkommen von Schweinehaltern

Ab 2026 fällt das wirtschaftlich sehr schwache Jahr 2020/2021 aus dem Durchschnitt heraus, während das vergleichsweise stärkere Jahr 2023/2024 neu einbezogen wird. In der Sauenhaltung und in der Ferkelmast führt dies zu positiven Einkommenswerten, nachdem diese im Jahr zuvor noch negativ ausgefallen waren. Entsprechend steigt das zugrunde gelegte Einkommenspotenzial und damit auch der Krankenkassenbeitrag. Lediglich in der Mastschweinehaltung sinken die Standardeinkommenswerte im Vorjahresvergleich in nahezu allen Landkreisen.

Übergangsregelung dämpft, verhindert Anstiege der LKK-Beiträge aber nicht

Bereits bei Einführung des neuen Beitragsmaßstabs war bekannt, dass das Standardeinkommen trotz dreijähriger Durchschnittsbildung stärker schwanken kann als der früher angewandte „korrigierte Flächenwert“. Um extreme Beitragssprünge zu vermeiden, wurden für die Jahre 2025 bis 2027 sogenannte Angleichungssätze festgelegt. Diese führen die Betriebe schrittweise an das neue Beitragsniveau heran – sowohl bei steigenden als auch bei sinkenden Beiträgen.

Bei nun deutlich steigenden Standardeinkommen kann es dennoch dazu kommen, dass Beiträge auf Basis eines zusätzlich erhöhten Wertes berechnet werden. Um Überforderungen zu begrenzen, greift für das Jahr 2026 eine Deckelungsregelung: Beitragserhöhungen infolge der Angleichungssätze sind auf maximal 129,38 Euro begrenzt. An den Erhöhungen, die sich direkt aus dem gestiegenen Einkommenspotenzial ergeben, ändert diese Regelung jedoch nichts. Nach Abschluss der Übergangsphase will die SVLFG prüfen, ob künftig ein längerer Durchschnittszeitraum, etwa über fünf Jahre, sachgerechter wäre. Eine Anpassung während der laufenden Angleichung ist rechtlich allerdings ausgeschlossen.

Die LKK-Beiträge für Betriebe anderer Sektoren, wie der Rinderhaltung, unterliegen der gleichen Berechnung. Allerdings waren die Unterschiede beim Einkommen nicht so gravierend, wie bei der Schweinehaltung.

Foto: Stockfotos-MG – stock.adobe.com (Symbolbild)

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