Für nachhaltigen Waldumbau: Ostdeutsches Bundesland schafft forstliche Saatgut-Gebühren ab
Um den nachhaltigen Waldumbau in Sachsen-Anhalt zu fördern, verzichtet das Landwirtschaftsministerium vorerst auf die Gebühren für die Zulassung von forstlichen Saatguterntebeständen.
- Gebühren für Zulassung von forstlichen Saatgutbeständen in Sachsen-Anhalt
- Mehr geeignetes Saatgut für nachhaltigen Waldumbau
- Hintergrund
Sachsen-Anhalt schafft die Gebühren für die Zulassung von forstlichen Saatguterntebeständen ab. Damit will das Land nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums in Magdeburg einen wichtigen Anreiz für nachhaltigen Waldumbau setzen. Durch den Verzicht auf Gebühren sollen mehr Waldeigentümer motiviert werden, geeignete Bestände prüfen zu lassen und für die Saatgutgewinnung freizugeben. Bislang fielen für die Zulassung eines Bestandes Gebühren in Höhe von 100 Euro an, die künftig auf 180 Euro gestiegen wären. Diese Kosten entfallen nun bis zum Jahr 2030 vollständig. Zuständig für die Prüfungen bleibt das Landesverwaltungsamt. Ausgenommen von der Gebührenbefreiung sind die Baumarten Gemeine Kiefer und Gemeine Fichte, da hier bereits eine ausreichende Versorgung besteht.
Mehr geeignetes Saatgut für nachhaltigen Waldumbau
Die Landesregierung verfolgt mit der Maßnahme ein klares Ziel, wie Landwirtschaftsminister Sven Schulze erklärt: „Mit dem Gebührenverzicht schaffen wir einen klaren Anreiz, mehr geeignete Bäume für die Saatguterzeugung zu melden.“ Damit solle sichergestellt werden, dass Sachsen-Anhalt über ausreichend hochwertiges Saatgut verfügt, um Wälder wieder aufzuforsten und klimaresilient umzubauen. „Das stärkt nicht nur die privaten und kommunalen Waldbesitzer, sondern nützt dem ganzen Land – denn gesunde und stabile Wälder sind ein zentraler Faktor für Lebensqualität, Klimaschutz, Wasserhaushalt und Artenvielfalt in Sachsen-Anhalt“, so Schulze.
Warum werden für die Zulassung forstlicher Saatguterntebestände Gebühren erhoben?
Für die Zulassung forstlicher Saatguterntebestände fallen Gebühren an, die von den Landesbehörden erhoben werden. Sie decken den Aufwand für Begutachtung, Vermessung, Dokumentation und Eintragung in das Herkunftsregister ab. Die Höhe variiert je nach Bundesland, Baumart und Größe der Fläche. Waldbesitzende beantragen die Zulassung freiwillig, profitieren jedoch von höherem Saatgutwert und rechtlicher Sicherheit. Die Gebühren stellen sicher, dass nur qualitativ hochwertiges, herkunftsgesichertes Saatgut in Verkehr gebracht wird. Sachsen-Anhalt ist nun das erste Bundesland, das die Gebühren temporär abschafft.
Foto: ohenze – stock.adobe.com (Symbolbild)