Tierwohl, Klima- und Umweltschutz: Brandenburg stellt Investitionsförderungen neu auf
Brandenburg hat das Agrarinvestitionsförderungsprogramm angepasst. Anträge können ab sofort gestellt werden.
- Nur noch ein Fördersatz
- Kernpunkte der neuen AFP-Richtlinie in Brandenburg
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Das Land Brandenburg richtete sein Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) mit verstärktem Fokus auf mehr Tierwohl und Investitionen in Umwelt- und Klimaschutz neu aus. Die Bürokratie soll nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums weniger werden. Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2028.
Nur noch ein Fördersatz
Statt gestaffelter Sätze gilt ab sofort ein einheitlicher Fördersatz von 30 Prozent. Mit dieser Neuausrichtung werden laut Agrarministerin Hanka Mittelstädt Betriebe aktiv dabei gefördert, eine besonders tiergerechte Haltung umzusetzen, Treibhausgase zu mindern und ihre Betriebe nachhaltig und zukunftsfest aufzustellen. Das Ministerium fördert Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte für den Erstverkauf dienen.
Kernpunkte der neuen AFP-Richtlinie in Brandenburg
- Besonders tiergerechte Haltung: Unterstützt werden bauliche Investitionen, die deutlich über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen und den Tieren messbar mehr Platz, Licht, Luft oder Auslauf bieten.
- Spezifischer Umwelt- und Klimaschutz: Gefördert werden gezielte Investitionen, die nachweislich zur Emissionsminderung, zur Steigerung der Ressourceneffizienz sowie zum aktiven Schutz von Böden, Wasser und Klima beitragen.
- Einheitlicher Fördersatz nach GAK-Standard: Für alle förderfähigen Vorhaben gewährt das Land einen Zuschuss von einheitlich 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Klare Investitionsrahmen: Um eine breite Wirkung in der Fläche zu erzielen und gleichzeitig Großprojekte zu deckeln, liegt das Mindestinvestitionsvolumen bei 20.000 Euro. Das förderfähige Gesamtinvestitionsvolumen ist auf maximal drei Millionen Euro pro Betrieb begrenzt. Wenn das förderfähige Gesamtinvestitionsvolumen drei Millionen Euro beträgt, sind bei einem Fördersatz von 30 Prozent damit bis zu 900.000 Euro Förderung pro Betrieb möglich.
So beantragen Sie die Förderung
Anträge können ab sofort bis 31. Dezember 2026 digital bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als zuständige Bewilligungsstelle eingereicht werden. Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen, Formulare und Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite des Agrarministeriums.
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Foto: Standl (Symbolbild)