Biokraftstoffe: Mehr Ordnung und Transparenz
Mit der nationalen Umsetzung der EU-Regelung RED III wird der Umgang mit Biokraftstoffen neu geordnet.
- RED III-Plan der Bundesregierung
- Mehr Transparenz bei Biokraftstoffen
- Elektrifizierung von Nutzfahrzeugen
- Forderung der UFOP
Der Deutsche Bundestag hat mit der Umsetzung von RED III (Renewable Energy Directive) die Weichen für einen schnelleren Ausbau Erneuerbarer Energien in Deutschland gestellt. Ziel der EU-Richtlinie ist, Treibhausgase schneller zu senken. Dafür wird der Ausbau von Windrädern und Solaranlagen fokussiert. Aber auch Biokraftstoffe priorisiert der Gesetzgeber. Die Treibhausgas-Quotenverpflichtung (THG) wird bis 2040 auf 65 Prozent angehoben. Die THG-Quote legt fest, wie viel Prozent Benzin und Diesel durch klimafreundlichere Alternativen ersetzt werden müssen, zum Beispiel durch Biokraftstoffe oder synthetische Energien. Auch die Kappungsgrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse wird bis 2033 von derzeit 4,4 Prozent auf 5,8 Prozent erhöht. Das heißt: Künftig dürfen Mineralölunternehmen etwas mehr Biokraftstoff aus Pflanzen in Benzin und Diesel mischen.
Mehr Transparenz und fairerer Wettbewerb bei Biokraftstoffen
Die bislang mögliche Doppelanrechnung von Biokraftstoffen aus bestimmten Abfallstoffen wird zum 1. Januar 2026 rückwirkend abgeschafft. Bisher konnten Unternehmen diese Kraftstoffe doppelt auf ihre Klimaziele anrechnen lassen. Das war ein finanziell lukrativer Vorteil, der jedoch Betrug begünstigte, etwa durch falsch deklarierte Mengen oder manipulierte Herkunftsnachweise. Künftig zählt jeder Liter nur noch einfach, was Manipulationen unattraktiver macht und die Glaubwürdigkeit des Systems stärken soll. Für Rapsbetriebe könnte sich dadurch die Wettbewerbssituation verbessern. Ohne den bisherigen Bonus für Abfall-Biokraftstoffe werden klassische Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse wieder konkurrenzfähiger.
„Damit wird ein zentraler Betrugsanreiz beseitigt und das Vertrauen in die Nachhaltigkeitszertifizierung und Herkunftsdokumentation gestärkt“, betont Stephan Arens, Geschäftsführer der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP). Ergänzende Maßnahmen zur Verschärfung der Betrugsprävention seien ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung des Marktes.
Biokraftstoffe als Übergang zur Elektrifizierung von Nutzfahrzeugen
Überdies setzt der Gesetzgeber mit der vorgesehenen Mehrfachanrechnung von erneuerbarem Strom im Nutzfahrzeugbereich gezielte Anreize für die Elektrifizierung dieses Segments. Da vielfach im Transportsektor Elektroantriebe noch nicht ausgereift sind, kommt flüssigen Biokraftstoffen eine zentrale Brückenfunktion zu. Sie leisten laut UFOP einen unverzichtbaren Beitrag zur Emissionsminderung im Schwerlastverkehr sowie in der Land- und Forstwirtschaft. Gleichzeitig sichern sie regionale Wertschöpfungsketten.
Der Verband fordert die Bundesregierung auf, die beschlossene THG-Quotenpolitik kurzfristig in eine umfassende Kraftstoff- und Antriebsstrategie einzubetten. Ziel müsse es sein, den Anteil Erneuerbarer Energien im Kraftstoffmix konsequent und technologieoffen zu erhöhen.
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