NeuesteNewsRecht & Steuer

Bürokratieabbau für Landwirte: Bundeskabinett beschließt zwei Gesetzentwürfe

Mit der Änderung von drei Gesetzen verfolgt das Bundeslandwirtschaftsministerium weiter den Bürokratieabbau.
  • Gesetzentwürfe für Bürokratieabbau
  • Agrarstatistikgesetz
  • Tierarzneimittel- und Apothekengesetz

Die Bürokratie für landwirtschaftliche Betriebe abzubauen ist seit einigen Jahren sowohl auf EU-Ebene als auch national ein Thema. Ziel ist, dass sich Landwirte mehr auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können, anstatt sich mit Berichten, Meldungen und so weiter auseinandersetzen müssen. Nun hat das Bundeskabinett mehrere entsprechende Gesetzentwürfe beschlossen.

Bürokratieabbau: Drei Gesetze werden geändert

Zum einen sind Änderungen im Tierarzneimittelgesetz und im Apothekengesetz geplant, zum anderen soll das Agrarstatistikgesetz vereinfacht werden. „Wir bauen Bürokratie mit System ab und räumen dort auf, wo Vorschriften zu viel Aufwand bedeuten, ohne dass es einen Mehrwert bringt. Mit diesen Gesetzesänderungen setzen wir europäisches Recht 1:1 um, entlasten Tierärzte, Betriebe und Behörden – und machen damit weiter Tempo beim Bürokratieabbau“, erläuterte Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer.

Bodennutzungsdaten müssen nicht mehr gemeldet werden

Derzeit sieht das Agrarstatistikgesetz vor, dass Agrarstrukturerhebungen alle drei bis vier Jahre umgesetzt werden. Dabei müssen nicht jedesmal alle thematischen Module gemeldet werden. Kommendes Jahr werden unter anderem Daten zu Tierhaltungsverfahren und Düngung abgefragt. Beispielsweise Bewässerung und Maschinen entfallen 2026. Mit der Novelle des Gesetzes fällt die Erhebung der Bodennutzungsdaten komplett weg. Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird künftig vorliegende Verwaltungsdaten nutzen.

Vereinfachung bei Antibiotika und beim Versand von Medikamenten

Die Änderung des Tierarzneimittelgesetzes sieht vorerst vor, dass der Antibiotikaverbrauch bei Hunden und Katzen von der Meldepflicht zweimal im Jahr auf jährliche Meldungen reduziert wird. In weiterer Folge wird die Vereinfachung auf sogenannte „Stufe 2“-Tierarten ausgeweitet. Dazu zählen Schafe, Ziegen, Gänse, Enten, bestimmte Fischarten, Kaninchen zur Lebensmittelgewinnung sowie Pferde.

Ferner enthält der Gesetzentwurf neue Regelungen zum Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel durch Tierärzte, der im Einzelfall bei Einhaltung bestimmter Bedingungen zulässig sein soll. Gleiche Regelungen sollen auch für Apotheken gelten, deshalb wird im Rahmen des Gesetzentwurfs auch das Apothekengesetz angepasst.

Die Gesetzentwürfe gehen nun nach dem Kabinettsbeschluss in das parlamentarische Verfahren.

Foto: artiemedvedev – stock.adobe.com (Symbolbild)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner