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Invasive Schädlinge: Förderung für die Entwicklung neuer Pflanzenschutzverfahren

Eine neue Förderung soll Unternehmen dabei unterstützen, möglichst schnell neue Pflanzenschutzverfahren gegen invasive Schädlinge zu entwickeln
  • Verbreitung invasiver Schädlinge
  • Suche nach innovativen Methoden
  • Möglichst schnell praxistaugliche Verfahren

Bedingt sowohl durch den Klimawandel, als auch durch höhere Reisetätigkeiten zwischen globalen Regionen im Gegensatz zu früher, siedeln sich immer mehr invasive Arten von Pflanzenschädlingen in Mitteleuropa an. Dazu zählen unter anderem die Schilfglasflügelzikade, der Japankäfer oder der Maiswurzelbohrer (Foto). Die Insekten können hohe Ernteschäden verursachen. Um dem entgegenzuwirken, hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) ein neues Förderprogramm aufgelegt, mit dem es die Entwicklung neuer Pflanzenschutzanwendungen subventioniert.

Innovative Methoden gegen Schädlinge

Bis zu drei Millionen Euro stehen laut Ministerium für die Entwicklung praxistauglicher und wirtschaftlich tragfähiger Verfahren bereit, mit denen sich neue Schadorganismen frühzeitig erkennen, ihre Ausbreitung überwachen und gezielt sowie umweltschonend bekämpfen lassen. Förderfähig sind etwa digitale Systeme, die Schädlinge mithilfe von Sensoren, Kameras oder Drohnen frühzeitig aufspüren und ihre Ausbreitung überwachen. Auch innovative Verfahren zur gezielten und umweltschonenden Schädlingsbekämpfung können von der Förderung profitieren. Dazu zählen zum Beispiel biologische Methoden oder intelligente Fallensysteme. Das Ziel ist die gezielte Zusammenarbeit mit der Wirtschaft. 

Verfahren sollen möglichst schnell praxistauglich sein

Das BMLEH hofft darauf, innovative Konzepte möglichst schnell in marktfähige Produkte und Verfahren zu überführen. Deshalb richtet sich die neue Förderung gezielt an Unternehmen, und zwar insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen sowie Start-ups. Auch Verbundvorhaben zusammen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind möglich. Dabei ist eine substanzielle Beteiligung der Wirtschaft jedoch Voraussetzung: In der Regel müssen mehr als 40 Prozent der gesamten Projektmittel auf die beteiligten Unternehmen entfallen.

Alle Details zur Förderung stellt das BMLEH auf seiner Internetseite bereit. Weitere Neuigkeiten aus der Landwirtschaft finden Sie im Newsbereich der gvf VersicherungsMakler AG auf gvf.de.

Foto: Bernhard Rüb/Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

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