Ernährung, Klimaschutz, Naturschutz: Gesetz würde Flächenkonkurrenz verstärken
Die Bundesregierung plant ein Naturbedarfsgesetz. Laut Bauernverband würde dieses die Kooperation der Landwirtschaft mit dem Klima- und Naturschutz aushebeln. Der Kampf um Flächen zur Produktion von Ernährung würde für Landwirte härter werden.
- Naturbedarfsgesetz
- Kritik des Bauernverbandes
- Ernährung, Naturschutz und Klimaschutz auf denselben Flächen
- Fächenbedarf für Erneuerbare Energien
Das geplante Naturbedarfsgesetz soll sicherstellen, dass ausreichend Flächen für Natur, Artenvielfalt und Klimaschutz erhalten bleiben oder neu geschaffen werden. Dazu gehört zum Beispiel, Lebensräume wie Wälder oder Moore besser zu schützen und miteinander zu verbinden. Gleichzeitig soll es helfen, Eingriffe in die Natur – etwa durch Bauprojekte – besser auszugleichen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht eine Verstärkung der Flächenkonkurrenz und kritisiert das Vorhaben der Bundesregierung. „Das geplante Naturflächenbedarfsgesetz in Verbindung mit der Umsetzung der europäischen Naturwiederherstellungsverordnung wird den ‚Kampf um die Fläche‘ massiv befeuern und die Ankündigung einer kooperativen Umsetzung der europäischen Vorgaben in einem Nationalen Wiederherstellungsplan aushebeln“, so DBV-Präsident Joachim Rukwied. Die Priorisierung von Natur- und Klimaschutz zulasten der Land- und Ernährungswirtschaft sei inakzeptabel. Überdies warnt der DBV davor, dass ein solches Gesetz die Zukunft der Kooperation von Natur- und Klimaschutz mit der Landwirtschaft infrage stellen könnte.
Bauernverband vermisst Freiwilligkeit
Nach den bisherigen Planungen ist eine neue bundesweite Flächenkulisse „Natürliche Infrastruktur“ vorgesehen. Angedacht sind dabei unter anderem zusätzliche Flächen für den Biotopverbund, für die Naturwiederherstellung sowie Instrumente zur Flächenbeschaffung für den natürlichen Klimaschutz, etwa durch Moorwiedervernässung oder Auenrenaturierung. Betroffen wären land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen in Schutzgebieten, auf Moorböden sowie in weiteren ausgewiesenen Kulissen in einer Größenordnung von mehreren Millionen Hektar. „Landwirtschaftliche Flächen dürfen nicht als frei verfügbare Reserve für immer neue politische Flächenansprüche betrachtet werden“, fordert Rukwied. „Von der politisch immer wieder betonten Freiwilligkeit bei der Umsetzung der Naturwiederherstellungsverordnung ist im Gesetzentwurf nichts mehr erkennbar“, kritisiert der Bauernpräsident.
Flächenkonkurrenz durch Energiewende verschärft Konflikt
Obwohl landwirtschaftliche Betriebe durch Erneuerbare Energien, wie Solarparks und Windräder, zusätzliches oder alternatives Einkommen generieren können, etwa durch Verpachtung, kann es durch das Naturbedarfsgesetz zu verstärktem Druck auf Flächen zur Lebensmittelproduktion kommen. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz legt bereits diesbezüglich verbindliche Flächenziele fest. Auch große Freiflächen-Solarparks entstehen häufig auf bislang landwirtschaftlich genutzten Arealen. Das Problem: Ernährungssicherheit, Klimaschutz und Naturschutz greifen auf dieselben Flächen zu.
Foto: Standl (Symbolbild)