Zu wenig Entschädigung für Stromtrassen
Nur 30 Cent Aufschlag auf den Strompreis pro Jahr würde Land- und Forstwirte entlasten.
Der Verband Familienbetriebe Land- und Forst (FABLF) kritisiert, dass Flächeneigentümer noch immer keine angemessene Vergütung beim Bau von neuen Stromleitungen bekommen. Anlass zur Kritik sind die geplanten 3.800 Kilometer und die Modernisierung von 8.500 Kilometern des bestehenden Netzes.
„Beide Maßnahmen bedeuten erhebliche Eingriffe in den ländlichen Raum und beeinflussen direkt die unternehmerischen Tätigkeiten hunderter Land- und Forstwirte“, so FABLF-Geschäftsführer Wolfgang v. Dallwitz. Hinzu komme, so v. Dallwitz weiter, dass die aktuelle Entschädigungspraxis der Bundesregierung, die lediglich eine einmalige Kompensation für die Flächeneigentümer vorsieht, noch immer nicht angemessen sei.
Totalentzug der Fläche
V. Dallwitz warnt vor hohen wirtschaftlichen Verlusten: „Dort, wo Leitungen verbaut sind, können Landwirte ihre Felder nicht mehr bestellen wie zuvor. Bei Leitungen in Wäldern werden sogar ganze Schneisen in den Baumbestand geschlagen.“ Land- und Forstwirte müssten teilweise einen wirtschaftlichen Totalentzug der Fläche hinnehmen. „Dieser Nachteil hält so lange an, wie auch die Leitung auf den Flächen vorhanden ist. Eine einmalige Entschädigung wird diesen wirtschaftlichen Verlusten nicht gerecht.“, warnt der FABLF-Geschäftsführer.
Keine hohe Belastung für Verbraucher
Der Verband erwartet von der Bundesregierung, dauerhafte und wiederkehrende Vergütungen an die Flächeneigentümer zu zahlen. Während die Kosten für neue Stromleitungen in Milliardenhöhe direkt an den Endverbraucher weitergegeben werden, würden zusätzliche Entschädigungen den Stromkunden lediglich rund 30 Cent pro Jahr kosten, rechnet v. Dallwitz vor. So schaffe man auf allen Seiten Akzeptanz für den Stromnetzausbau, ohne den Endverbraucher zu belasten.