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Wölfe: Komplette Vorsorge-Finanzierung ist zulässig

Die EU-Kommission hat den Weg zur hundertprozentigen Erstattung von vorsorglichen Maßnahmen gegen Schäden durch Wölfe frei gemacht.

Investitionen in Vorsorgemaßnahmen gegen Risse durch Wölfe können zu 100 Prozent durch die Länder finanziert werden, ohne dass dies als unzulässige Beihilfe gilt. Wie das Bundesumweltministerium mitteilt, hat das die EU-Kommission entschieden. Bislang konnten Schafhaltern und Betrieben mit Tierhaltung nur 80 Prozent der Vorsorgekosten erstattet werden. So kann zum Beispiel ein Elektrozaun finanziert und Herdenschutzhunde angeschafft werden.

Auch indirekte Schäden durch Wölfe können erstattet werden

Die Regelung gilt auch für indirekte Schäden. Darunter fallen zum Beispiel die tierärztliche Behandlung verletzter Tiere und die Arbeitskosten, die durch die Suche geflüchteter Tiere entstehen. Auch hier waren vorher nur 80 Prozent staatliche Erstattung zulässig.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze begrüßt die Entscheidung der Kommission: „Mir ist es sehr wichtig, dass Weidetierhalter in Deutschland auf ganzer Linie entlastet werden – von der Vorsorge bis zur Schadensregulierung.” Deshalb habe sie sich in Brüssel dafür eingesetzt, so Schulze. Das helfe den Schäfern, Landwirten, dem Grünland in Deutschland – und letztlich auch den Wölfen.

Weitere Möglichkeiten zur Kostenerstattung sollen folgen

Die EU-Kommission habe die Entscheidung auf Drängen Deutschlands getroffen, heißt es aus dem Umweltministerium. Weitere indirekte Kosten, wie etwa der Arbeitsaufwand für das Aufstellen von Zäunen, sind noch nicht erfasst. Hier werde der Bund weiter darauf drängen, auch für diese Aufwendungen die vollständigen Kosten erstatten zu können, so das Ministerium.

Laut Bundesamt für Naturschutz leben in Deutschland etwa 60 Wolfsrudel.

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