Winterliches Zusatzeinkommen
Der Winter steht bevor und er ist die etwas ruhigere Zeit für Landwirte. Es ist eine gute Möglichkeit, die Jahresbilanz durch Lohntätigkeiten aufzupolieren, sprich den Pflug für paar Monate durch die Schneeschippe zu ersetzen. Unter „Lohntätigkeit“ versteht man Aufträge, die für Nichtlandwirte ausgeführt werden.
Woher kommen die Aufträge?
Das Wichtigste ist natürlich, genügend Aufträge an Land zu ziehen, damit sich die technische Ausrüstung rentiert. Optimal ist es natürlich, wenn man jedes Jahr seinen Fixplatz im Winterdienst einer Gemeinde hat. Für die ersten Aufträge oder um an Zusatzdienste zu kommen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum einen sind da die Maschinenringe, die schon über Jahrzehnte als Vereine nicht nur den Austausch von Geräten und Dienstleistungen unter Landwirten ermöglichen, sondern auch die Mitglieder mit Aufträgen von außerhalb des Agrarwesens versorgen. Informationen, wo der nächste regionale Maschinenring ist, gibt’s beim Bundesverband. Wenn man sich selbst anbieten will, besteht die Möglichkeit, in lokalen Zeitungen zu inserieren. Kleine Textanzeigen sind oft schon für ein paar Euro zu haben, aber auch sehr effektiv.
Das Internet bietet ebenfalls die Chance auf Aufträge. Inzwischen gibt es einige Portale wie myhammer.de oder blauarbeit.de, auf denen man sich anbieten kann. Dann besteht natürlich noch der klassische Weg, einfach bei Kommunen oder Leuten mit großen Grundstücken anzufragen, ob sie Bedarf haben.
Apropos Internet: Wer die entsprechenden Geräte, um im Winterdienst arbeiten zu können, noch nicht im Maschinenpark hat, findet im Netz gute Möglichkeiten, günstig an diese zu kommen. Eine solche bietet gruuna.com. Das Portal ist unter landwirtschaftlichen Profis ein Vermittler von Produkten wie Maschinen, Saatgut oder auch Tierfutter.
Achtung Steuer
Aufpassen muss man bei der Steuererklärung was Lohnaufträge betrifft. Das Finanzamt macht einen großen Unterschied, ob ein Landwirt für einen Nichtlandwirt oder für einen anderen Agrarbetrieb arbeitet. Dienstleistungen an Kunden, die keine landwirtschaftlichen Betriebe sind, können nicht in die Pauschalbesteuerung von 10,7 Prozent einbezogen werden. Dabei gilt der Regelsteuersatz von 19 Prozent. Ausnahmen bestätigen die Regel. 2011 hat der Fiskus eine Erleichterung für Landwirte, die Lohnarbeiten ausführen, geschaffen. Umsätze, die nicht mehr als 4.000 Euro im Kalenderjahr betragen, können trotzdem mit der Pauschalbesteuerung berechnet werden.
Vorsicht ist auch bei der Haftpflichtversicherung geboten. Bevor man die Schneeschaufel an den Traktor anbringt, sollte man den Versicherungsvertrag genau studieren, ob eventuelle außerlandwirtschaftliche Schäden abgedeckt sind. Im Zweifelsfall ist man gut beraten, wenn man bei der Versicherung nachfragt und gegebenenfalls den Vertrag erweitert.