PflanzenbauRecht & Steuer

Weg frei für Anbauverbot gentechnisch veränderter Pflanzen

Deutschland hat mit anderen EU-Mitgliedsstaaten sich in einer Vorabstimmung darauf geeinigt, dass einzelne Staaten selbst bestimmen können, ob sie den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zulassen oder nicht.

„Ich begrüße diese Möglichkeit zum Opt-out (bei einer Bestimmung nicht mitmachen, Anm. d. Red.) ausdrücklich. Die Haltung der Menschen in Europa ist in dieser Frage sehr unterschiedlich, das verdient Respekt. Damit können wir national gestalten, wo europäisch keine Gemeinsamkeit besteht.“, so Bundeslandwirtschaftminister Christian Schmidt (CSU). Durch die Entscheidung kann der Weg für ein Anbauverbot in Deutschland frei gemacht werden.

Schon derzeit wächst keine Gentechnik auf deutschen Feldern, gestützt aber nur auf eine Ausnahmeregelung des europäischen Rechts. Das sei eine wichtige Entscheidung für das Selbstbestimmungsrecht und die Wahlfreiheit bei der grünen Gentechnik, der Minister weiter. „Uns ist es wichtig, ein klar geregeltes Verfahren zu haben“.

In der ersten Verfahrensphase teilt die Kommission dem Antragsteller den Wunsch der Mitgliedstaaten ein Anbauverbot auszusprechen mit. Der Antragsteller hat dann die Gelegenheit, diesem Wunsch freiwillig zu entsprechen und das Gebiet aus dem Antrag auszunehmen. Falls dies nicht geschieht, kann der Mitgliedstaat nach den in der Richtlinie festgelegten Regeln das Anbauverbot verhängen.

„Das ist hoheitliches Handeln und kein Verhandeln mit Konzernen. Es wird klar, dass wir Koch sind und nicht Kellner. Der von Einzelnen geäußerte Vorwurf, wir müssten künftig mit den Konzernen verhandeln, trifft nicht zu. Denn Deutschland ist es gelungen, das oben genannte rechtssichere Verfahren vorzusehen.“, verteidigt Schmidt die Anti-Gentechnik-Linie Deutschlands.

 

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