Was sind die gruuna-AGB?
Bei Präsentationen von gruuna für Landwirte und Händler, gibt es viel Lob für das ausgereifte Konzept und die durchdachte Struktur der Seite. Im Anschluss an unsere Vorstellungen wird jedoch auch intensiv diskutiert – am meisten darüber, welche Schwierigkeiten die interessierten Kunden beim Handel über den Landwirtschaftsmarkt im Internet befürchten. Viele Fragen beantworten wir bereits in diesem Bereich unserer Homepage. Einigen Themen die Ihnen wichtig sind und die immer wieder eine Rolle spielen, möchten wir uns hier ausführlicher widmen. Im zweiten Teil dieser Serie mit Fragen zu gruuna geht es um rund um die speziellen gruuna-Handelsbedingungen.
Was hat es mit den gruuna-Handelsbedingungen auf sich?
Wir bieten als einziger Internetmarktplatz der Agrarbranche spezielle Handels-AGB für den Landwirtschaftshandel. Jeder, der einen Handel auf gruuna startet, kann sie nutzen. Dafür gibt es neben den allgemeinen Bedingungen, mit denen man vom Gummistiefel bis zum Rind theoretisch alles verkaufen kann, auch Ergänzungen für spezielle Bereiche. Zum Start von gruuna haben wir schon besondere Vereinbarungen für den Ein- und Verkauf Getreide, Hülsenfrüchten, Ölsaaten und Futtermittel vorbereitet.
Wozu gibt es diese neuen Handels-AGB?
Gerade beim Handel mit Getreide gibt es sehr spezielle Bedingungen. Da geht es um bestimmte Eigenschaften oder Gewicht. Wenn ich zum Beispiel einen Sack mit Futtermitteln kaufe, auf dem 15 Kilo als Gewicht steht, dann müssen auch 15 Kilo drin sein. Wenn ich aber 25 Tonnen Getreide kaufe und nur 24,95 Tonnen bekomme, was passiert dann?
Damit dann der Einkauf nicht ständig rückabgewickelt werden muss, haben wir für gruuna eigene Abschlagstabellen geschaffen. Dabei hat uns die Landwirtschaftskammer Niedersachsen beraten. So weiß jeder, wann die Lieferung zurückgeschickt werden kann oder welche Abweichungen mit Abschlägen vom Kaufpreis geregelt werden. Interessenten, die verschiedene Angebote vergleichen, müssen sich nicht durch umfangreiche Handelsbedingungen von verschiedenen Anbietern arbeiten sondern können sich auf das Wichtige konzentrieren: den Preis. Und jeder Deutsche, der einen Handel auf gruuna startet, weiß, dass in jedem Fall diese bekannten Bedingungen gelten. Auch wenn der Käufer aus dem Ausland kommt.
Was ist in diesen speziellen Handelsbedingungen geregelt?
Eine ganz wichtige Festlegung ist, dass die Einheitsbedingungen des deutschen Getreidehandels zu Grunde liegen. Dort ist schon sehr viel geregelt, zum Beispiel wann und wie Proben zu entnehmen sind. Die Erzeuger und Händler in Deutschland kennen diese Bedingungen. Unsere Handels-AGB haben wir dann um die gruuna Abschlagstabelle ergänzt.
Sind auch für andere Bereiche noch spezielle Handelsbedingungen geplant?
Ja, zum Start von gruuna wird es auch für den Schweinehandel gruuna-Handelsbedingungen geben. Dort gibt es ähnliche Probleme. Schlachthöfe haben ihr Musterschwein und zahlen bei Abweichungen davon Zu- oder Abschläge. Deshalb haben wir auch dafür eine eigene Tabelle entwickelt. Wir wollen auch in weiteren Segmenten solche eigenen Bedingungen schaffen. Wir werden auch, wenn Nutzer ihre eigenen AGB für den Handel auf gruuna verwenden, schauen, ob sich daraus allgemeingültige Abschlagstabellen für uns entwickeln lassen.
Kann ein Nutzer die gruuna-Bedingungen auf seine individuellen Wünsche anpassen?
Immer wenn ein Handel gestartet wird, werden auch die AGB festgelegt. Man kann also bei einem Handel die gruuna-Bedingungen wählen und bei einem anderen Handel seine eigenen Bedingungen als Text hinterlegen. Außerdem kann man bei der Eingabe seiner Artikel auch die Kontraktbedingungen verändern. z. Bsp. Art der Beprobung oder ob ein ordentliches oder ein Schiedsgericht bei Problemen eingeschaltet werden soll. Diese „Kontraktbedingungen“ sind im Zweifel entscheidend – auch wenn in den AGB eine abweichende Angabe steht.
Hier finden Sie den ersten Beitrag mit den »Fragen zu gruuna«, rund um das Thema Artikelbeschreibung
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