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Vogelgrippe: Ministerium mahnt zur extremen Vorsicht

In den Niederlanden und in Großbritannien grassiert die Geflügelpest, landläufig Vogelgrippe. In einem Betrieb in Holland mussten 150.000 Legehennen getötet werden. Der H5N8-Virus soll auch für die Erkrankung von Tieren in einem Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern verantwortlich sein. Inzwischen werden Wildgänse als möglicher Überträger in Betracht gezogen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat nach einer Krisensitzung am Montag eine Zusammenfassung herausgegeben, was jetzt in Deutschland gegen den Virus zu tun ist.

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) appelliert eindringlich an die Geflügelhalter, die erforderlichen Schutzmaßnahmen einzuhalten. „Durch die professionelle und schnelle Reaktion aller Verantwortlichen konnte bislang eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest verhindert werden. Noch ist nicht eindeutig geklärt, auf welchem Weg der bislang nur in Asien verbreitete Virustyp der aviären Influenza in Europa eingeschleppt wurde und wie er sich verbreitet“, so der Minister. Daher sei es umso wichtiger, dass die Halter ihrer Verantwortung für Tiere und Menschen in hohem Maße gerecht werden und penibel auf die Einhaltung der Schutzmaßnahmen achten, bittet der Politiker zu aller Wohl.

Schutzkleidung und keine fremden Personen
Grundlage für die Bekämpfung der Geflügelpest ist die Geflügelpest-Verordnung in ihrer Fassung von 2013. Dabei folgen die Bekämpfungsmaßnahmen den allgemeinen Prinzipien der Tierseuchenbekämpfung. Wichtig sei in der jetzigen Situation die Ursachenforschung bei vermehrten Todesfällen innerhalb von 24 Stunden. Um eine Verbreitung zu verhindern, spiele die Schutzkleidung eine wesentliche Rolle. Der Besitzer des Geflügels habe sicherzustellen, dass jede Person, die gewerbsmäßig bei der Ein- oder Ausstallung von Geflügel tätig ist, vor Beginn der Tätigkeit gereinigte Schutzkleidung oder Einwegkleidung anlegt und diese während der Ein- oder Ausstallung trägt. Die Schutzkleidung sei unverzüglich nach Gebrauch vom Tierhalter zu reinigen und zu desinfizieren, Einwegkleidung habe er unverzüglich nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen. Ebenfalls von hoher Bedeutung sei die Einhaltung seuchenhygienischer Maßnahmen. Hier seien beispielsweise die Sicherung der Ställe gegen unbefugten Zutritt, Schutzkleidung, Reinigung und Desinfektion oder die Schadnagerbekämpfung zu nennen, fasst das Ministerium zusammen.

Freilandgeflügel extrem gefährdet
Die Biosicherheit stehe ganz oben auf der Agenda, heißt es weiter aus Berlin. Gerade weil ein Übertragungsweg über Wildvögel nicht ausgeschlossen werden könne, müsse darauf geachtet werden, dass Geflügel, das sich nicht ausschließlich in Ställen aufhält, an Stellen getränkt und gefüttert wird, die für Vögel unzugänglich sind. Das BMEL empfiehlt auch, dass Futter, Einstreu und andere Gegenstände so gelagert werden, dass Wildvögel nicht damit in Berührung kommen können.

Weitere Infos findet man auf der Website des BMEL.

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