Verschärfte Düngeverordnung schon ab kommenden Herbst?
Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschland befürchtet, dass das neue Düngegesetz bereits ab Herbst 2017 gelten könnte.
Vergangene Woche hat das Bundeskabinett die Düngeverordnung verabschiedet und der Agrarausschuss des Bundestages das Düngegesetz beschlossen. Der ISN äußerte am Freitag Misstrauen, ob der von Bund und Ländern im Januar geschlossene Kompromiss bis zur endgültigen Verabschiedung hält. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) plant offenbar, dass die Düngeverordnung und das Düngegesetz bereits zur Herbstbestellung 2017 gelten könnten.
Die wichtigsten Änderungen durch die Düngeverordnung
Die neue Düngeverordnung sieht eine Reihe von Verschärfungen vor. Diese betreffen insbesondere die Sperrzeiten für die Aufbringung auf Acker- und Grünland sowie strengere Vorgaben für die Düngung auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden. Ab dem Jahr 2020 gelten laut der neuen Düngeverordnung höhere Anforderungen an die Lagerkapazitäten für Gülle und Festmist sowie erhöhte Anforderungen an die Ausbringungstechnik. Kern der neuen Düngeverordnung ist außerdem die Einbeziehung von Gärresten aus Biogasanlagen in die Obergrenze von 170 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar.
Für Gebiete mit hoher Nitrat- oder Phosphatbelastung ermöglicht die Verordnung den Bundesländern zusätzliche Maßnahmen. In diesen Gebieten sollen diese mindestens drei Vorschriften aus einem Katalog von zwölf möglichen weitergehenden Regelungen anwenden müssen. Dazu zählen unter anderem eine Verkürzung der Einarbeitungszeit für Gülle von ansonsten geltenden vier Stunden auf eine Stunde. Auch eine zusätzliche Ausweitung von Sperrfristen sowie eine Einschränkung oder gar ein Verbot der Phosphatdüngung sind laut Agra Europe vorgesehen.
Das ändert sich beim Düngegesetz
Im Mittelpunkt der geplanten Gesetzesnovelle steht die Einführung einer Stoffstrombilanz als neue Bilanzierungsmethode. Ab 2018 soll die Stoffstrombilanz zunächst für größere Tierhaltungsbetriebe eingeführt werden. Darüber hinaus soll mit der Gesetzesänderung insbesondere ein Datenabgleich der Düngebehörden mit anderen Bereichen ermöglicht und das Bußgeld für Verstöße gegen bestimmte Vorschriften erhöht werden.
Enger Zeitrahmen für Umsetzung
Zur Umsetzung der Stoffstrombilanz ist noch eine Verordnung des BMEL notwendig, die unter anderem die Details bezüglich der Nährstoffbilanzierung regelt. Einen Entwurf dafür will das BMEL noch im Frühjahr vorlegen. Die ISN sieht bei der Umsetzung allerdings Probleme. „Die Zeit in dieser Wahlperiode ist durch die Sommerpause und die Bundestagswahl Ende September mehr als knapp bemessen.“, so die Interessengemeinschaft.