Verpflichtende Haltungskennzeichnung und Stallumbau: Das bedeutet der Bundestagsbeschluss für Tierhalter
Der Bundestag hat nicht nur die verpflichtende Haltungskennzeichnung beschlossen, auch der Stallumbau soll erleichtert werden.
- Bundestag beschließt staatliche Haltungskennzeichnung und Änderungen im Baurecht
- Fünf Haltungsformen
- Stallumbau wird erleichtert
- Nächster Schritt Bundesrat
Der Deutsche Bundestag hat das von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgelegte Gesetz für eine staatliche, verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung beschlossen. Ebenso winkten die Abgeordneten die Änderungen im Baugesetzbuch durch. So sollen Stallumbauten erleichtert werden.
Haltungskennzeichnung: Fünf Haltungsformen vorgesehen
Die Haltungskennzeichnung umfasst fünf Haltungsformen: „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“. Das Gesetz regelt zunächst die Mast bei Schweinen und soll anschließend auf andere Tierarten ausgeweitet werden. Auch weitere Bereiche in der Verwertungskette sind angedacht, etwa die Gastronomie.
Stallumbau: Das ändert sich
Zudem wird es durch den Beschluss des Gesetzes zum Stallumbau künftig einfacher, Ställe an die tiergerechteren Haltungsformen anzupassen. Das Gesetz sieht eine baurechtliche Privilegierung für Unternehmen vor, die ihre Stallanlagen umbauen wollen, um ihre vorhandene Tierhaltung auf die Haltungsformen umzustellen. Tierhalter müssen ihre Bestände dazu nicht verringern. Möglich wird zudem, dass ein Ersatzneubau an anderer Stelle erfolgen kann als das Altgebäude. Damit bleibt die Tierhaltung auch während der Baumaßnahmen für einen Ersatzstall möglich.
Beide Gesetze werden nun voraussichtlich am 7. Juli im Bundesrat behandelt, sind dort jedoch nicht zustimmungspflichtig.
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