Tierhaltung

Verbot der Anbindehaltung ruiniert Betriebe

Kleine Betriebe werden zum Aufgeben gezwungen – ein Widerspruch in sich.

Der Bundestag hat dem Antrag der schwarz-grünen hessischen Landesregierung stattgegeben, sich auf Bundesebene mit dem Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung zu beschäftigen. Der Entschluss wird nun der Bundesregierung übergeben, die sich in den kommenden Wochen damit befassen wird. In 12 Jahren soll es diese Haltungsart in Deutschland nicht mehr geben.

Tierschützer begrüßen die Entscheidung – ein Widerspruch. Denn genau diese wollen auch lieber kleine statt große Betriebe, gerne als „Massentierhaltung“ bezeichnet, sehen. Für viele kleine Betriebe kann aber ein Verbot der Anbindehaltung das Aus bedeuten.

Ein Allgäuer Landwirt sieht in einem Beitrag des Bayerischen Rundfunks das Verbot als Todesstoß für die kleine bäuerliche Landwirtschaft. Seine Wiese liege einen Kilometer vom Hof entfernt. Er könne nicht die Kühe jeden Tag die ganze Strecke über die öffentliche Straße treiben. Dazu müsse er neben der Fahrbahn auch Zäune bauen, damit die Kühe nicht auf die Wiesen der Nachbarn gehen, so der Landwirt. Er habe schonmal überlegt, den Anbindestall in einen Laufstall umzubauen. 100-  bis 150.000 Euro für die billigste Maßnahme seien allerdings bei einem Milchpreis von 29 Cent nicht drin. Wenn das Verbot der Anbindehaltung kommt, bleibe ihm nichts anderes übrig, als seine 18 Kühe zu verkaufen.

Bayerischer Bauernverband lehnt Verbot ab

Während sich der Deutsche Bauernverband (DBV) zurückhaltend zeigt und für Einigungen offen ist, lehnt der Bayerische Bauernverband (BBV) ein gesetzliches Verbot der Anbindehaltung komplett ab.

„Wir lehnen das Verbot und die vorgeschlagene Umsetzungsfrist deshalb kategorisch ab“, sagt BBV-Präsident Walter Heidl. „Es gibt einfach Betriebe, die haben nicht die Möglichkeit, einen Laufstall zu bauen. Warum soll ein Landwirt, der heute 50 Jahre alt ist, deswegen mit 62 aufhören? Wir werden uns mit aller Kraft gegen das geplante Verbot wehren.”

Das Argument des Bundesrates, mit der Übergangsfrist von 12 Jahren würde kleinen und familiengeführten Betrieben ausreichend Zeit gegeben, den Entwicklungsschritt von der Anbinde- zur Laufstallhaltung zu vollziehen, lässt der BBV nicht gelten. „Der Milchpreis liegt am Boden. Da muss die Frage erlaubt sein: Wie sollen kleinere Betriebe die riesigen Investitionen schultern können?“, so der Präsident.

Verband der Milcherzeuger geht von „natürlicher Schwindung“ aus

Der Vorsitzende des Verbandes der Milcherzeuger Bayern, Leonard Welzmüller, fordert, die Landwirte bei der Verbesserung der Anbindeställe zu unterstützen. „Wir können über eine beratungs- und fördertechnische Unterstützung zur Verbesserung bestehender Anbindeställe für Rinder sprechen, aber nicht über ein generelles Verbot.“, sagte Welzmüller am Donnerstag. Im Zuge des Strukturwandels sowie von Investitionsmaßnahmen werde die Anzahl der Anbindeställe ohnehin geringer. „Es braucht deshalb kein Verbot durch das die Betriebe vor die Zwangsentscheidung ,aufhören oder große Investition‘ gestellt werden. Bayern oder Baden-Württemberg seien ohne ihre vielen kleinen Betriebe nicht vorstellbar, die Auswirkungen wären verheerend, so der Vorsitzende.

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