Verbände fordern Bestandsschutz für Abferkelställe

Die Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung entfachte eine Debatte unter Verbänden, vor allem was Abferkelställe betrifft.

Sowohl die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschland (ISN) als auch der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisieren den Entwurf zur Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Dieser liegt derzeit im Bundesrat zur Beratung. Darin geht es unter anderem um größere Kastenstände im Deckbereich, Bewegungsbuchten der Abferkelställe, eine Reduzierung der Fixierungsdauer und Übergangsfristen.

Abferkelställe brauchen Bestandsschutz

Der ISN gehen die Änderungen in dem Entwurf zu weit, wie der Verband auf seiner Internetseite schreibt. Sie würden die Existenz vieler schweinehaltenden Betriebe bedrohen. Besonders kritisieren die Verbände die Umsetzungsfristen für den Abferkelbereich. Der DBV fordert in einem Schreiben an die Länder einen Bestandsschutz für die Abferkelställe. Denn erweiterte Ausführungen würden faktisch einen Neubau der kompletten Ställe bedeuten. Gerade für kleine und mittlere Betriebe würde das die finanziellen Möglichkeiten übersteigen. Das heißt: Bestehende Abferkelbereiche sollten in der jetzigen Form weiter verwendet werden. Nur bei Neubauten sollen die neuen Richtlinien gelten. Gleichzeitig begrüßt der Bauernverband aber, dass die Bundesregierung Landwirten, die vor einem Bauvorhaben stehen, Planungssicherheit verschaffen will.

Tierschutzbund droht mit Klage

Der Deutsche Tierschutzbund sieht die Novelle als zu wenig weitreichend. Derzeit gibt die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vor, dass Kastenstände so beschaffen sein müssen, dass sich die Sauen nicht verletzen und sie ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken können. 

Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg urteilte 2015, dass dies nur Kastenstände erfüllen, die mindestens so breit sind wie das Tier hoch – oder wenn die Sau ihre Gliedmaßen ohne Behinderung in benachbarte, leer stehende Kastenstände strecken kann. Das Bundesverwaltungsgericht wies eine Revision des Urteils zurück und stellte klar, dass die genannten Anforderungen für jeden Kastenstand und jedes einzeln gehaltene Schwein gelten. Eine Übergangsfrist sei nicht vorgesehen, so der Tierschutzbund. Laut dem Verein will Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner den Passus, dass sich die Sauen ausstrecken können müssen, streichen. Der Tierschutzbund hat angekündigt, die Ministerin wegen Meineids und Tierquälerei zu verklagen, wenn sie den Entwurf nicht ändert.
Ein Sprecher des Ministeriums sieht die Ankündigung des Tierschutzbundes als nicht haltbar und hält sie für einen “PR-Gag”.

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