Veganer Milchersatz: Bundesregierung stärkt Schutz für Milchprodukte
Der Bezeichnungsschutz für Milchprodukte wurde mit einer Gesetzesänderung gestärkt. Bei irreführender Bezeichnung von pflanzlichen Produkten für Veganer droht Freiheitsstrafe.
Die Bundesregierung hat den Bezeichnungsschutz für Milchprodukte gestärkt. Die EU-Regelung, der zufolge milchähnliche Produkte für Veganer nicht mit Milcherzeugnissen verwechselt werden dürfen, bestand bereits. Doch wer sich nicht daran hält, kann seit 25. Januar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder zu einer Geldstrafe verurteilt werden.
Der Milchindustrie-Verband (MIV) begrüßt die nachdrückliche Stärkung des Bezeichnungsschutzes durch die aktuelle Änderung des Milch- und Margarinegesetzes. „Das ist ein weiterer Meilenstein zum Bezeichnungsschutz für Milch und Milcherzeugnisse“, so MIV-Geschäftsführer Jörg Rieke.
Veganer Milchersatz darf keinen falschen Eindruck erwecken
Bei pflanzlichen Produkten darf nicht durch Etikett, Werbung oder Aufmachung behauptet oder der Eindruck erweckt werden, dass es sich um ein Milcherzeugnis handelt. Darüber hinaus ist es laut Bundesregierung erforderlich, für die irreführende Nutzung die Geldbußen in den Bußgeldvorschriften zu verdoppeln.
Ausweitung auf die gesamte EU?
Der MIV hofft, dass dieses Signal der Politik und die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum europaweit geltenden Bezeichnungsschutz führt. Verstöße sollten laut Verband dadurch deutlich zurückgehen. Nachzulesen ist die Änderung im Bundesgesetzblatt vom 24. Januar ab Seite 34.