„Umbau der Tierhaltung“: Bundesministerium verlängert Antragsfrist
Um Landwirten mehr Zeit zum Planen zu geben, wurde die Antragsfrist für Förderungen im Rahmen des „Umbaus der Tierhaltung“ verlängert.
- Antragsfrist verlängert
- Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer zum „Umbau der Tierhaltung“
- Förderung beantragen und anfordern
Landwirte bekommen mehr Zeit, den Antrag für die Förderung im Rahmen des Bundesprogramms zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung (BUT) zu stellen. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) mitteilte, endet die Frist nun erst am 31. August 2026. Ursprünglich war der 30. April vorgesehen.
Nach „Umbau der Tierhaltung“: Bundesminister Rainer kündigt weitere Unterstützung an
Das BMLEH will mit der Fristverlängerung umgehen, dass Landwirte bei Baugenehmigungen zeitlich nicht in die Bredouille geraten, wie Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer betont. Ihm sei bewusst, dass es dafür Zeit und Fleiß brauche. „Ich möchte, dass Landwirtinnen und Landwirte, die vom auslaufenden Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung profitieren wollen, dies auch tun können“, so Rainer. Der Umbau der Tierhaltung sei und bleibe ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Er wolle sich überdies dafür einsetzen, dass Landwirte auch nach dem Ende des Bundesprogramms die notwendige politische und finanzielle Unterstützung für die Weiterentwicklung ihrer Tierhaltung bekommen.
Anforderungen bis 2028 möglich
Mit dem Bundesprogramm fördert die Bundesregierung Investitionen in besonders tier- und umweltgerechte Schweineställe und die laufenden Mehrkosten einer solchen Haltung. Anforderungen können letztmals am 15. Oktober 2028 erfolgen. Anträge sind bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu stellen.
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