Tierzucht: Gesetzesänderung bringt Vereinfachung

Mit der Novelle des Tierzuchtgesetzes wurde die Tierzucht an EU-Normen angepasst. Die Änderung ermöglicht unbürokratisch länderübergreifende Zuchtprogramme.

Seit 25. Januar ist ein neues Tierzuchtgesetz in Kraft. Mit der Novelle wurde das Gesetz aus dem Jahr 2009 an neue EU-rechtliche Rahmenbedingungen angepasst und die länderübergreifende Tierzucht somit vereinfacht. Insbesondere Verfahren zur Genehmigung von Zuchtprogrammen, die in mehreren Mitgliedstaaten durchgeführt werden sollen, wurden konkretisiert. Das teilt das niedersächsische Agrarministerium mit, das maßgeblich an der Umsetzung beteiligt war.

Länderübergreifende Tierzucht einfacher

Die EU-Tierzuchtverordnung regelt auch die Anerkennung von Zuchtverbänden oder Zuchtunternehmen sowie Zuchtprogrammen. Nach den neuen Anpassungen wird die Genehmigung eines Zuchtprogramms von der Anerkennung der Zuchtorganisation getrennt. Dadurch ist ein einheitliches Verfahren für Zuchtprogramme auch über die Landesgrenze hinweg mit geringerem bürokratischen Aufwand möglich.

Regelung für nationalen Handel bleibt bestehen

Die Regelungen zur Zulassung von Besamungsstationen und Embryoentnahmeeinheiten für den nationalen Handel von Samen, Eizellen und Embryonen wurden beibehalten. Dieser Punkt war im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens umstritten.

In weiteren Anpassungen des neuen Tierzuchtgesetzes sind die amtlichen Kontrollen sowie die Bußgelder bei Rechtsverstößen geregelt. Bislang lag der Umfang der Kontrollen im Ermessen der jeweiligen Aufsichtsbehörden. Diese müssen nun nach verbindlichen EU-Vorgaben handeln. Das betrifft auch die Dokumentation und Veröffentlichung.

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