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Tierwohlställe: Verlängerte Antragsfrist für Förderungen in Kraft

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die Antragsfrist für Förderungen für Tierwohlställe verlängert.

Vergangenes Jahr hat die Bundesregierung im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms insgesamt 300 Millionen Euro für den tierwohlgerechten Umbau von Ställen zur Verfügung gestellt. Da das Konjunkturprogramm nur bis Ende 2021 vorgesehen war, galt das auch für die Förderung der Tierwohlställe.

Damit sauenhaltende Betriebe auch Vorhaben finanzieren können, wenn der Abschluss des Umbaus erst 2022 erfolgt, hat das Bundeslandwirtschaftsministerium die Antragsfrist in der Förderrichtlinie verlängert. Betriebe können den Förderantrag bis zum 30. September 2021 stellen.

Verbesserung des Tierschutzes

Mit der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die im Februar 2021 in Kraft getreten ist, wird die Sauenhaltung im Deckzentrum und im Abferkelbereich neu geregelt. Dazu gehören die Abschaffung der Kastenstandhaltung und der Bau von Bewegungsbuchten. Ziel der Neuregelung ist es, den Tierschutz zu verbessern. 

Voraussetzungen für die Förderung der Tierwohlställe

Unter folgenden Voraussetzungen können sauenhaltende Betriebe einen Förderantrag für die Umsetzung der neuen Anforderungen an die Sauenhaltung stellen:

● Die Förderintensität beträgt maximal 40 Prozent des Investitionsvolumens. Außerdem ist das Fördervolumen je Betrieb und Vorhaben auf maximal 500.000 Euro begrenzt.

● Das Bauvorhaben darf nicht mit einer Vergrößerung des Tierbestandes verbunden sein.

● Das Vorhaben muss bis Ende des Jahres 2022 abgeschlossen sein. Förderfähig sind auch die einzelbetriebliche Beratung für die Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzeptes. Informationen: Telefon: 0228/6845-2755, E-Mail an stallumbau@ble.de

Foto: BLE/Thomas Stephan (Symbolbild)

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