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Tierwohl: Untersagt die EU freiwillige Standards?

Der Handel kritisiert den jüngsten Beschluss des EU-Agrarauschusses. Dieser will die Handelsketten beim Tierwohl auf das gesetzliche Mindestmaß zurückholen. In Brüssel will man damit kleine landwirtschaftliche Betriebe schützen.

Der Handel zeigt Unverständnis für den Beschluss des Agrarausschusses der Europäischen Union. Die Parlamentarier haben für ein Verbot von freiwilligen Tierwohl- und Umweltstandards gestimmt. Demnach soll es Handelsunternehmen nicht mehr gestattet sein, von ihren Lieferanten Standards zu verlangen, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen.

Handel sieht Nachteile für Landwirtschaft

Durch den EU-Beschluss sollen kleine landwirtschaftliche Betriebe geschützt werden, die sich hohe Ansprüche nicht leisten können. Doch Frank Hirschal, Vorstand Einkauf bei Kaufland sieht einen Einschnitt in die freie Marktwirtschaft. „Wir bitten Tierschutzverbände und Umweltorganisationen, gemeinsam mit uns diese bewusste Entscheidung gegen den Tierschutz zu verhindern“, fordert Hirschal. Er sieht eine Gegenteilige Wirkung des Beschlusses: “Es nimmt gerade kleinen und mittelständischen Betrieben die Möglichkeit, rentable Nischen zu entwickeln und sich im Wettbewerb zu behaupten.“

Schwächt zu viel Tierwohl kleine Betriebe?

Viele Konsumenten legen Wert auf Tierschutz und artgerechte Tierhaltung. Deshalb stehe für den Handel die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Produzenten im Fokus, wie Hirschal erklärt: „Wir sind überzeugt, dass es notwendig ist, Tierwohl in der konventionellen Landwirtschaft zu verbessern. Die EU-Initiative würde Innovationsprojekte unterbinden und eine nachhaltige Entwicklung in der konventionellen Landwirtschaft schwächen“. Aus seiner Sicht ist das Verbot ein Schritt in die falsche Richtung.

Das EU-Parlament entscheidet Ende Oktober im Rahmen des Kommissionsberichts „Unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette“ über das geplante EU-Verbot.

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