NeuesteRecht & SteuerTierhaltung

Tierwohl: Bundeskabinett verabschiedet Gesetzesvorhaben

Das Bundeskabinett hat der staatlichen Kennzeichnung von Tierwohl zugestimmt. Klöckner sieht Vorteile für Landwirte und Verbraucher.

Das Bundeskabinett hat das Tierwohlkennzeichengesetz von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner beschlossen. Damit hat dieser Teil des Koalitionsvertrags das Kabinett passiert. „Lange Jahre wurde über eine staatliche Tierwohlkennzeichnung debattiert, jetzt hat das Kabinett unseren Gesetzesentwurf angenommen. Das ist ein großer Erfolg”, kommentiert die Ministerin. Das Gesetz sei ein entscheidender Schritt zu mehr Tierwohl, mehr Orientierung und Transparenz für die Verbraucher sowie zur Einkommenssicherung der Tierhalter.

Tierwohl hat Vorteile für Landwirte und Verbraucher

Laut Klöckner soll die Tierwohlkennzeichnung, ähnlich wie das Bio-Siegel, auf Glaubwürdigkeit setzen und sich als Positivkennzeichnung entwickeln. Der Verbraucher erkennt demnach auf einen Blick, wo mehr Tierwohl drin steckt – und versteht, warum es mehr kostet. Für die Tierhalter ist es ein Vorteil im Wettbewerb. Wenn sie verbindlich und nachprüfbar höhere Kriterien einhalten, können sie mit dem Kennzeichen werben. Die Glaubwürdigkeit sollen den Verbrauchern auch eigene Kontrollen vermitteln. “Wie Dänemark und die Niederlande fangen wir auf nationaler Ebene an und wollen damit eine Sogwirkung in Europa entfalten”, so Klöckner. Im Rahmen der Ratspräsidentschaft im kommenden Jahr werde sie sich für ein EU-weit verpflichtendes Tierwohlkennzeichen einsetzen.

Diese Punkte regelt das Gesetz

Der Gesetzesentwurf des Bundesagrarministeriums zum staatlichen Tierwohlkennzeichen regelt unter anderem die folgenden Punkte:

  • Es soll bundesrechtlich ein einheitliches Tierwohlkennzeichen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft eingeführt werden.
  • Die Verwendung des Tierwohlkennzeichens ist an die Erfüllung bestimmter Anforderungen an die Haltung, den Transport und die Schlachtung von Tieren, die über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen müssen, geknüpft.
  • Die Kontrolle der Einhaltung der festgelegten Anforderungen an die Verwendung des Tierwohlkennzeichens erfolgt durch private Kontrollstellen, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zugelassen und überwacht werden.
  • Die Ahndung von Verstößen gegen dieses Gesetz als Straftat beziehungsweise Ordnungswidrigkeit gewährleistet die notwendige Abschreckungswirkung, um eine missbräuchliche Verwendung des Tierwohlkennzeichens zu verhindern.
  • Einzelheiten zu den Anforderungen an die Verwendung des Tierwohlkennzeichens, die Voraussetzungen sowie das Verfahren zur Zulassung der Kontrollstellen und der Gestaltung des Kennzeichens, sollen in Rechtsverordnungen geregelt werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner