Tierwohl: Baurecht wird vereinfacht
Die Änderung im Baugesetz sieht vor, dass für Tierwohl-Umbauten die Vorlage eines Bebauungs- und Erschließungsplan nicht mehr notwendig ist.
Bundesinnenminister Horst Seehofer und Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner haben sich auf Änderungen im Baugesetzbuch geeinigt. Das Bundesinnenministerium ist auch für Bau zuständig. Demnach soll für Landwirte der Umbau im Sinne des Tierwohls erleichtert werden.
Tierbestand darf nicht erhöht werden
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass für eine Erweiterung von Ställen, die der Verbesserung des Tierwohls dienen, eine Vorlage eines Bebauungs- bzw. Vorhaben- und Erschließungsplan nicht mehr erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass der Tierbestand nicht erweitert wird. Um höhere Tierwohlstandards umsetzen zu können, müssen viele Betriebe ihre Ställe um oder neu bauen. Dem steht aber häufig das Bau- und Planungsrecht im Weg. Bestehende Stallanlagen verlieren beim Umbau den baurechtlichen Bestandsschutz. Wer aber mehr Platz für den bestehenden Tierbestand schaffen will, dürfe nicht ausgebremst werden, sind sich die beiden Bundesminister einig. Deshalb müsse klar sein, dass es dafür eine Baugenehmigung gibt, und die Anlage nicht den Bestandsschutz verliert.
Tierwohl darf nicht an Bürokratie scheitern
DBV-Präsident Joachim Rukwied begrüßt die Pläne der beiden Bundesministerien, Vereinfachungen beim Baurecht für mehr Tierwohl einführen zu wollen: „Das ist eine entscheidende Voraussetzung für die Weiterentwicklung der Tierhaltung. Viele Umbaupläne scheitern bisher an Auflagen und Bürokratie. Wir wollen mehr Tierwohl in die Theke bringen und müssen dafür in Tierwohl investieren können. Jetzt kommt es darauf an, die Vereinfachung so umzusetzen, dass sie in der Fläche wirken und von vielen Betrieben effektiv genutzt werden kann.“
Super geschriebener und informativer Artikel :-). In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen