Tierseuchengesetz wird Tiergesundheitsgesetz
Am 1. Mai trat das neue Tiergesundheitsgesetz in Kraft und löst das bisherige Tierseuchengesetz ab. Die neuen Regelungen übernehmen damit bewährte Vorschriften zur Bekämpfung von Tierseuchen, mit dem Unterschied, dass die Prävention stärker verankert ist.
Das neue Gesetz enthält eine Reihe von Regelungen zum vorbeugenden Schutz vor Tierseuchen, deren Bekämpfung sowie zur Verbesserung der Überwachung. So wird zum Beispiel der Personenkreis erweitert, der eine anzeigepflichtige Tierseuche anzeigen muss. Das sind neben den Amtsveterinären künftig zum Beispiel auch Tiergesundheitsaufseher, Veterinäringenieure, amtliche Fachassistenten und Bienensachverständige.
Desweiteren werden durch die neuen Regelungen Tierhalter verstärkt unterstützt, bei der Vorbeugung selbst tätig zu werden, zum Beispiel durch eigenbetriebliche Kontrollen und verpflichtende Hygienemaßnahmen. Eine weitere neue Rechtgrundlage ermöglicht künftig ein Monitoring über den Gesundheitsstatus von Tieren. Durch die Untersuchung von repräsentativen Proben würden so Gefahren für die Tiergesundheit frühzeitig erkannt werden, heißt es aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLE). Mit den Informationen könne man auch Schutzgebiete, die überwiegend frei von bestimmten Tierseuchen sind, einrichten. In diese Regionen können dann nur Tiere mit entsprechendem Gesundheitsstatus gebracht werden.
Im Rahmen der Prävention soll zukünftig das Friedrich Loeffler-Institut (FLI) die weltweite Tierseuchensituation beobachten und frühzeitig auf eventuelle Gefahren aufmerksam machen, zum Beispiel die drohende Einschleppung von Tierseuchenerregern durch lebende Tiere oder Erzeugnisse. Zudem soll am FLI eine „Ständige Impfkommission Veterinärmedizin“ etabliert werden, die mit Blick auf die Tierseuchensituation in Deutschland Impfempfehlungen erarbeiten soll.
Der Hintergrund der grundlegenden Überarbeitung und Neukonzeption des Gesetzes wäre auch im Hinblick auf die fortschreitende Harmonisierung des Tierseuchenbekämpfungsrechts innerhalb der EU erforderlich geworden, lässt das BMEL in einer Pressemittelung wissen.