Tierschutz: Routinekontrollen in Verarbeitungsbetrieben
Niedersachsen will für mehr Tierschutz erreichen, dass bei Tierkörpern die Produktionskette lückenlos nachverfolgt werden kann.
Niedersachsen hat eine Initiative gestartet, fleischverarbeitende Betriebe beim Tierschutz besser kontrollieren zu können. Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) hat in einer Bundesratssitzung den Bund aufgefordert, die Grundlage für routinemäßige Kontrollen in Betrieben zu schaffen. Bislang sieht das deutsche Recht nicht vor, dass angelieferte Tiere auf Verstöße gegen das Tierschutzrecht untersucht werden können.
Tierschutz lückenlos kontrollieren
Mit der Initiative soll der Tierschutz lückenlos kontrolliert werden. Dies ist derzeit nicht bei allen Tierarten gegeben, die in den Tierkörperbeseitigungsanlagen landen. Schweine zum Beispiel werden mit der Ohrmarke des Ferkelerzeugers gekennzeichnet und können bei Anlieferung von einem Mastbetrieb nicht bis zum letzten Tierhalter zurückverfolgt werden.
EU-Recht müsste eventuell angepasst werden
Niedersachsen fordert, dass sich die Bundesregierung für eine Überarbeitung des EU-Rechts einsetzt, falls den rechtlichen Grundlagen das EU-Recht entgegensteht. Auch Regelspielräume seien möglich, heißt es aus dem Ministerium.
Hintergrund für die Bundesratsinitiative ist eine Studie der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover. Diese ergab, dass mehr als zehn Prozent der angelieferten Körper von Tieren stammen, die vor ihrem Tod länger anhaltenden Schmerzen und Leiden ausgesetzt waren.