Tierrechtler: Staatsanwaltschaft geht in Revision
Prozess gegen Tierrechts-Aktivisten geht in die dritte Instanz.
Das Landgericht Magdeburg hat vor zwei Wochen Tierrechts-Aktivisten freigesprochen. Der Vorwurf: Sie seien 2013 in eine Schweinezuchtanlage in Sachsen-Anhalt eingedrungen. Die Staatsanwaltschaft akzeptiert das Urteil nicht, geht in Revision. Jetzt muss sich das Oberlandesgericht in Naumburg mit den Vorwürfen gegen die drei Aktivisten beschäftigen.
Richter berufen sich auf „rechtfertigenden Notstand“
Das ist schon die dritte Instanz. Denn bevor der Fall vor das Landgericht ging, wurde die Sache 2013 schon vor dem Amtsgericht verhandelt. Die Richter stellten damals zwar einen Hausfriedensbruch fest, wollten aber keine Strafe aussprechen. Sie begründeten ihr Urteil mit dem sogenannten Notstandsparagraphen (§ 34 StGB). Die Tierschützer hätten in die Stallungen eindringen und die dortigen Zustände filmen dürften, so die Richter, „um auf Missstände bei der Haltung von rund 63.000 Schweinen aufmerksam machen zu können. So habe es Verstöße gegen Regelungen der Tierschutznutztierverordnung gegeben, insbesondere, weil die Kastenstände zu klein gewesen seien.
Laut § 34 ist eine Straftat zur Abwehr einer höheren Straftat gerechtfertigt. Unter Juristen ist die Anwendung in Bezug auf „Stalleinbrüche“ umstritten. Wie die Sachlage Strafrechts-Professor Dr. Joachim Renzikowski bewertet, lesen Sie im gruuna-Interview mit dem Juristen.