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Tierhaltung: Erleichterung beim Anbau von Grünfutterpflanzen

Durch eine Gesetzesänderung wird Betrieben mit Tierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern der Anbau von Grünfutterpflanzen erleichtert.

In Mecklenburg-Vorpommern soll das Dauergründlanderhaltungsgesetz geändert werden – eine Erleichterung für Betriebe mit Tierhaltung. Ein entsprechender Entwurf wurde von den Regierungsparteien SPD und CDU im Landtag vorgestellt. Die Regierung geht dabei auf die im EU-Recht geänderte Definition des Begriffes “Dauergründland” ein.

Betriebe mit Tierhaltung müssen einiges beachten

Mit der aktuellen Definition des Begriffes kommt die EU der ursprünglichen Auslegung von Bund und Ländern entgegen. Ab 2019 können die Mitgliedstaaten nun festlegen, dass unter Dauergrünland nur solche Flächen erfasst werden, die zum Anbau von Gras oder Grünfutterpflanzen genutzt werden. Dabei dürfen sie innerhalb der letzten fünf Jahre nicht nur kein Bestandteil der Fruchtfolge gewesen sein, sondern auch nicht umgepflügt worden sein. Das ist in der Pflugregelung festgehalten.

Im Umkehrschluss bedeutet das: Auf Ackerland können dann dauerhaft Gras oder andere Grünpflanzen, die als Futter dienen, angebaut werden. Das gilt, ohne dass die Fläche zu Dauergrünland wird, wenn sie innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren gepflügt wurde. In der Vergangenheit war das anders. Das Pflügen muss spätestens einen Monat nach Vollzug beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt angezeigt werden.

Naturschutz wird dennoch beachtet

Die Pflugregelung hat aber auch die Konsequenz, dass der Umbruch von Dauergrünland mit unverzüglicher Neuansaat genehmigungspflichtig ist. Darüber hinaus wird das Gesetz entfristet. Die Pflugregelung soll ins Landesrecht überführt werden, um den Anbau von Grünfutterpflanzen auf Ackerland künftig zu erleichtern. Dadurch wird auch die Gleichbehandlung mit den Landwirten in anderen Ländern gegeben sein. Der Schutz von bestehendem Dauergrünland wird durch diese Änderung nicht eingeschränkt. Mit der Gesetzesänderung entfällt künftig der Anreiz, zur Vermeidung der Dauergrünlandentstehung vorübergehend andere Kulturen als Gras oder Grünfutterpflanzen zu bebauen.

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