Tierhaltung

Tierhalter nicht unter Generalverdacht stellen

Tierhalter erfahren immer mehr einseitige Kritik aus Antitierhaltungslagern (siehe auch gruuna.com-Reportage vom Dienstag). Die Propaganda entsprechender Organisationen verunsichert nicht nur Landwirte, auch Behörden scheinen auf die Verdächtigungsschiene aufzuspringen. Dagegen spricht sich nun der Deutsche Bauernverband (DBV) aus.

Mit großer Sorge verfolge man die Diskussionen zur landwirtschaftlichen Tierhaltung, die zunehmend eine populistische Zuspitzung erfahre, heißt es aus dem Verband. Forderungen aus einzelnen Anträgen zur Agrarministerkonferenz – wie die nach einem dauerhaft anwesenden Amtstierarzt in großen Betrieben oder nach einem bürokratischen Beauftragtenwesen – stellten die Tierhaltung unter Generalverdacht. Es sei nicht sachgerecht, Vollzugsdefizite in der Überwachung einzelner Betriebe auf dem Rücken aller Tierhalter auszutragen. Diese Sorge über den Umgang mit den Tierhaltern und dem Image der gesamten Agrarbranche brachte der Bauernverband auch bei der Agrarministerkonferenz am Donnerstag und Freitag in Potsdam vor.

Ein weiteres Thema, das dem Verband am Herzen liegt, ist die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage nach dem russischen Importstopp. Damit müsse ein weiteres Instrument für den Umgang mit Marktschwankungen und Marktkrisen erhalten werden, heißt es in der Resolution, die DBV-Vizepräsident Udo Folgart den Agrarministern am Freitag übergab. Mit Blick auf den Milchmarkt sei zusätzlich eine Entlastung der Milchbauern vordringlich, indem die Superabgabe für das bereits laufende letzte Jahr der Milchquotenregelung ausgesetzt werde. „Dies würde zumindest eine Teilentlastung der deutschen und europäischen Milchbauern erbringen, die im letzten und im laufenden Quotenjahr mit einer Milliarde Euro an Superabgabe belastet werden und denen damit Kapital entzogen wird“, betont der DBV. Auf der Marktseite plädiert der Bauernverband für einen langfristigen Ansatz in Form von Absatzförderungsmaßnahmen und der verstärkten Erschließung neuer Märkte durch veterinärrechtliche Vereinbarungen mit Drittländern.

Eine weitere zentrale Forderung bezieht sich auf die anstehende Novelle der Düngeverordnung, die für die landwirtschaftlichen Betriebe in der Praxis umsetzbar bleiben muss. Die Düngung müsse auch in Zukunft am Nährstoffbedarf der landwirtschaftlichen Kulturen ausgerichtet werden, so der DBV.

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