Höhere Kosten durch neue Tierärztliche Hausapothekenverordnung

Seit 1. März ist die neue Tierärztliche Hausapothekenverordnung (TÄHAF) in Kraft. Tierärzte und Landwirte üben Kritik.

Die Reform der Verordnung für Tierapotheken beinhaltet einen Punkt, der sowohl bei Tierhaltern als auch bei Tierärzten auf besonders wenig Gegenliebe stößt: Der Einsatz von Antibiotika in der Veterinärmedizin wird strikter geregelt. Für Antibiotika mit besonderer Bedeutung in der Humanmedizin gilt künftig ein Umwidmungsverbot. Die Erstellung eines sogenannten Antibiogramms ist verpflichtend. Dabei werden die zu bekämpfenden Krankheitserreger auf ihre Empfindlichkeit gegenüber den zur Wahl stehenden antibiotischen Wirkstoffen getestet. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen.

Rechtsunsicherheit unter Veterinärmedizinern steigt

Der  Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) kritisiert, dass für Tierärzte die Rechtsunsicherheit weiter zunimmt und für Tierhalter die antibiotische Behandlung ihrer Tiere erheblich teurer wird. Einen Nutzen für die Gesundheit von Mensch und Tier sieht bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder nicht.

Mit der neuen Hausapothekenverordnung steigen Kosten pro Tier

Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) zitiert die agrarzeitung zu den Kosten, die voraussichtlich auf Tierhalter zukommen. Während Tierarzneimittel ein entscheidender Kostenfaktor sind, ist nun für die Probenauswertung und klinische Untersuchung mit 10 bis 50 Euro pro krankem Tier zu rechnen.

Die neuen Regelungen sind ein Beitrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) zur Umsetzung der Deutschen Antibiotikaresistenzstrategie DART 2020. Dort ist formuliert, dass Therapieoptionen erhalten und verbessert werden sollen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BMEL

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