Mautpflicht gilt nicht für Landmaschinen bis 40 km/h
Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge bis 40 km/h sind von der Mautpflicht auf Bundesstraßen, die ab 1. Juli gilt, ausgeschlossen.
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Read MoreLandwirtschaftliche Nutzfahrzeuge werden immer größer, manche Autofahrer fühlen sich offenbar in ihrer Freiheit gestört.
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