LKK: Geld zurück bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Versicherte der LKK bekommen unter bestimmten Voraussetzungen Geld zurück, wenn sie vergangenes Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben.
WeiterlesenVersicherte der LKK bekommen unter bestimmten Voraussetzungen Geld zurück, wenn sie vergangenes Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben.
WeiterlesenWer keine Leistungen der LKK in Anspruch nimmt, bekommt eine Prämie. Gesetzliche Vorsorge, Schwangerschaft und der Kinderarztbesuch bleiben dabei unberührt.
WeiterlesenDie Landwirtschaftliche Krankenkasse hat eine Hotline geschaltet, unter der sich Versicherte zum Coronavirus und allgemeinen Gesundheitsfragen informieren können.
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