Warum nicht krumm und fleckig?
Über 20 Jahre lang galt: Es kommt auf die äußeren Werte an. Die Rede ist von der EWG-Verordnung 1677/88, besser bekannt als “Gurkenverordnung”. In ihr werden die Merkmale für Qualitätsgurken festgelegt, die dann auch als solche in unserem Wirtschaftsraum verkauft werden dürfen.
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