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Studie: „TTIP würde deutsche Landwirtschaft ruinieren“

Studie zeigt Nachteile für die heimischen Landwirte auf. USA verpassen deutschen Abgeordneten Maulkorb.

Die jüngste Untersuchung des Vereins UnternehmensGrün fasst zusammen, welche Auswirkungen das Freihandelsabkommen TTIP auf die deutschen Landwirte hätte. Der Verein sieht in dem Abkommen eine ruinöse Konkurrenz für Landwirte und ein Risiko für qualitätsorientierte kleine und mittlere Betriebe. „Europäische Agrar-Unternehmen sind durch einen größeren Anteil bäuerlicher Familienbetriebe und kleinere Betriebsgrößen strukturell anders aufgestellt als die amerikanischen Betriebe – und damit nach strengen marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten unterlegen“, so die Autorin der Studie UnternehmensGrün, Geschäftsführerin Katharina Reuter.

„Völlig unverantwortlich“
Deutsche Landwirte und Lebensmittelverarbeiter exportieren kaum in die USA, die überwältigende Mehrheit der Unternehmen in Europa habe von einem Freihandelsabkommen mit den USA darum vor allem zusätzliche Konkurrenz zu erwarten, erklärt Reuter. „In einer Situation, in der ohnehin viele Landwirte ihre Betriebe schließen müssen, ist das völlig unverantwortlich.“, so die Geschäftsführerein weiter. Dass Produkte wie Getreide in den USA so billig seien wie nirgends sonst, liege zu einem erheblichen Teil auch an den dortigen Standards zum Einsatz von Gentechnik und den hohen Grenzwerten für Pestizide.

Studie zeigt die Nachteile für Produktgruppen auf
Abgesehen davon, dass TTIP die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Organismen erzeugt werden, erschweren würde, hätte das Freihandelsabkommen laut UnternehmensGrün auf verschiedene Produktgruppen erhebliche Auswirkungen.

  • Fleisch: Ruinöse Konkurrenz aufgrund der Größenvorteile der amerikanischen Rind-, Schweine- und Geflügelfleischproduktion (Konzentration auf wenige große, hocheffiziente Produktions- und Verarbeitungs­anlagen).
  • Obst und Gemüse: Die erlaubten Rückstände von Pestiziden in Lebensmitteln sind in den USA teils 500 mal so hoch wie in der EU. Durch TTIP ist hier eine Angleichung zu erwarten – denn der Kompromissvorschlag der EU, den Codex Alimentarius zugrunde zu legen, bedeutet eine Schwächung der europäischen Standards.
  • Milch: Für kleinere milchviehhaltende Betriebe ist eine stärkere Exportorientierung keine Lösung. Ein verschärfter Preis- und Kostendruck durch einen liberalisierten transatlantischen Milchmarkt verschärft deren Existenzgefährdung.

USA drohen deutschen Abgeordneten
Die „Geheimsache TTIP“ wird offensichtlich unbeirrt vorgesetzt. Wie das investigative Recherchebüro correctiv.org herausgefunden hat, hat das Wirtschaftsministerium vergangenen Dienstag die Bundestagsabgeordneten darüber informiert, dass die Parlamentarier ab 1. Februar zwar Einsicht in die Verhandlungsdokumente bekommen können, dies aber in speziellen Leseräumen geschehen muss. Das geheime Schreiben der EU-Kommission liege correctiv.org vor, heißt es aus der Berliner Redaktion. Demnach würden die Leseräume wieder abgeschafft werden, sollten sich die Abgeordneten nicht an die streng reglementieren Bedingungen halten.

Ist die EU den USA hörig?
Diese Bedingungen gelten für alle EU-Mitgliedsstaaten. Bereits im Dezember haben die USA ein „Benimm-Dokument“ für alle europäischen Regierungen verfasst. Die EU-Kommission hat die Staaten darüber informiert, was die Vereinigten Staaten wünschen. Die USA betonten in dem Papier, dass die Übermittlung von konsolidierten TTIP-Texten und deren Verfügbarkeit in den Leseräumen der Mitgliedsstaaten nur auf Probe (trial basis) erfolge und von der Integrität und Zuverlässigkeit der Vorgehensweise abhänge. „Die USA haben darauf hingewiesen, dass sie die Genehmigung in einem oder allen Mitgliedsländern widerrufen würden, falls eine unbefugte Veröffentlichung der Dokumente oder deren Inhalte erfolgen soll.“, gab die EU-Kommission weiter. In einem solchen Fall wolle man die Quelle der unbefugten Veröffentlichung ermitteln und „die entsprechenden Maßnahmen, darunter disziplinäre und/oder rechtlichen Maßnahmen“ anwenden.

Abgeordnete, die Einsicht in die TTIP-Dokumente haben möchten, dürfen dies nur an einem Computer ohne Drucker und Internetzugang unter Beaufsichtigung durch einen Sicherheitsbeamten. Persönliche Daten,  Zeitpunkt der Einsichtnahme sowie die genauen Dokumente, die gelesen werden, werden dabei genau notiert. Maximal acht Abgeordnete dürfen sich gleichzeitig in einem Leseraum aufhalten. Die Parlamentarier dürfen zwar Notizen machen, diese dürfen aber keine wörtlichen Zitate aus den Dokumenten enthalten. Auch Handys sind verboten. „Mobiltelefone oder andere elektronische Aufnahmegeräte sind im Leseraum nicht zugelassen.“, heißt es in dem Reglement der USA.

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