Stromsteuer und günstiger Strom: Wo profitieren Landwirte und wo nicht
Rückerstattung der Stromsteuer und Industriestrom: Das ist für landwirtschaftliche Betriebe klar und das nicht.
- Rückerstattung der Stromsteuer bisher
- Regelung für landwirtschaftliche Betriebe ab 2026
- Industriestrom
Nach einem Beschluss des Bundestages wird die Entlastung von landwirtschaftlichen Betrieben mit 1. Januar 2026 fortgesetzt, allerdings mit einer Änderung. Die bisherige Stromsteuerentlastung für landwirtschaftliche Betriebe beruhte auf einer Mindestentlastung von 50 Euro. Entscheidend war also nicht eine bestimmte Strommenge, sondern dass die berechnete Rückerstattung diesen Betrag überstieg. Da der frühere Entlastungssatz mit nur 5,13 Euro pro Megawattstunde sehr niedrig war, ergab sich daraus rechnerisch ein erforderlicher Mindestverbrauch von rund 9.750 Kilowattstunden. Dieser Wert war jedoch nicht gesetzlich festgelegt, sondern lediglich die Folge der 50-Euro-Grenze.
Entlastung bei der Stromsteuer: Kleine landwirtschaftliche Betriebe können herausfallen
Mit der neuen Regelung hingegen basiert die Steuerentlastung auf dem Mindest-Stromverbrauch von 12.500 Kilowattstunden pro Jahr. Erst ab dieser Menge können Betriebe überhaupt eine Stromsteuerentlastung beantragen. Parallel dazu steigt der Entlastungssatz deutlich auf 20 Euro pro Megawattstunde, was die Rückerstattung pro verbrauchter Kilowattstunde vervierfacht. Das bedeutet: Sehr kleine landwirtschaftliche Betriebe können aus der Steuerentlastung herausfallen, mittelständische und große Betriebe profitieren mehr. Allerdings besteht nach wie vor eine Einschränkung, die mit Investitionen verbunden sein kann. Die Steuerrückerstattung gilt nur für betrieblich genutzten Strom. Familiäre Betriebe haben oft nur einen Stromkreis für das Wohnhaus und die Betriebsgebäude. Um den Stromverbrauch trennen zu können, ist ein eigener Stromkreis notwendig.
Landwirtschaft noch nicht für Industriestrom vorgesehen
Während die Steuererleichterung für landwirtschaftliche Betriebe eine Rückerstattung ist, die ähnlich wie beim Agrardiesel funktioniert, ist der Industriestrom eine direkte Vergünstigung beim Strompreis. Nach aktuellem Stand sind 5 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen. Der Industriestrompreis richtet sich in erster Linie an energieintensive Unternehmen, etwa aus der Chemie, der Stahlerzeugung oder auch der Baustoffbranche. Ob agrarnahe Unternehmen, wie Schlachthöfe, Molkereien oder Futtermittelhersteller auch zu den begünstigten Unternehmen zählen, ist noch nicht klar. Die Bundesregierung spricht von 91 Sektoren, die profitieren. Eine detaillierte Auflistung ist allerdings noch nicht veröffentlicht. Inwiefern der Mittelstand tatsächlich profitieren könnte, wird sich auch noch zeigen. Denn die Inanspruchnahme des Industriestroms ab 2026 ist quasi ein Deal. Denn Unternehmen, die profitieren wollen, müssen im Gegenzug in Transformationsmaßnahmen, zum Beispiel in enegieeffiziente Produktionsverfahren und emissionsarme Technik investieren.
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