Umwelt

Stromnetze: Regelmäßige Entschädigungen statt Enteignung?

Der Stromnetzbetreiber Tennet hat das Ziel, bis 2050 mindestens 80 Prozent der Stromversorgung in Deutschland mit erneuerbaren Energien zu speisen, damit gekoppelt, das Stromnetz vorallem durch leistungsstarke Nord-Süd-Stromautobahnen, wie die mit dem klingenden Namen „Südlink“, auszubauen.

Die gute Nachricht: Bis 2022 soll in Deutschland kein Atomstrom mehr fließen. Bitteren Beigeschmack liefern allerdings die Vorgehensweisen, mit denen die Trassen durchs Land gezogen werden sollen.

Bei der Umsetzung der 2.800 km Hochspannungsleitungen steht sogar Enteignung im Raum. „Das ist eine ganz andere Dimension des Infrastruktur-Ausbaus, als wir es bisher kennen“, zitiert die „Welt am Sonntag“ den Berliner Anwalt Peter Durinke, der sich bereits intensiv mit dem Thema beschäftigte. Viele Landwirte, aber auch private Grundbesitzer wehren sich gegen die Strategie rund um den Netzausbau.

Nun will man aufgebrachte Grundbesitzer mit mehr Entschädigungsgeld besänftigen und umstimmen. „Wer Grund und Boden, der seine Erwerbsgrundlage ist, hergibt, damit eine Hochspannungsleitung gebaut werden kann, muss anständig behandelt werden“, äußert sich Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) zu den aktuellen Debatten.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) erwartet von der Regierung, dass die im Koalitionsvertrag verankerte „faire Behandlung“ von Land- und Forstwirten auch wirklich umgesetzt wird. „Damit Bauern und Grundstückseigentümer ihre Flächen dauerhaft für Stromtrassen zur Verfügung stellen, ist vor allem eine Neujustierung der Entschädigungssätze sowie die Vermeidung zusätzlicher Flächenverluste für den Naturschutzausgleich notwendig“, so DBV-Präsident Joachim Rukwied.

Gleichzeitig ermahnt der DBV zur Vernunft, was die gemeinsame Umsetzung der „Erneuerbare Energien“-Philosophie angeht. Damit dies gelingt, fordert Rukwied die Regierung dazu auf, die Entschädigungsfrage endlich gesetzgeberisch in Angriff zu nehmen. Derzeit erhalten Landwirte für die Bereitstellung ihrer Flächen nur eine einmalige geringe sogenannte „Dienstbarkeitsentschädigung“ von 10 bis 20 Prozent des Verkehrswertes. Diese stamme aus den 1950er Jahren und sei nicht mehr zeitgemäß, so Rukwied. Der DBV-Präsident ist sich sicher, dass sich Akzeptanz und Vertrauen der Eigentümer schlagartig ändern würden, wenn man sich auf wiederkehrende Entschädigungszahlungen einigen könnte.

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