Recht & Steuer

Steuern 2016: Damit können Landwirte rechnen

Reform der Erbschaftssteuer noch „in der Mache“, dafür gibt es dieses Jahr einige andere steuerliche Änderungen.

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde nicht, wie von der Politik angekündigt, zum Jahresende 2015 reformiert, sondern nach Angaben des Deutschen Bauernverbandes erst im Juni dieses Jahres entschieden werden. Dennoch erwarten Land- und Forstwirte 2016 einige steuerliche Änderungen.

Keine Sachangabe bei Investitionen nötig
Landwirte können geplante Investitionen steuerlich einfacher vorab geltend machen. Bislang müssen zur steuerlichen Anerkennung des sogenannten Investitionsabzugsbetrages für geplante Betriebsinvestitionen die voraussichtliche Höhe der Kosten, die konkrete Funktion des anzuschaffenden Wirtschaftsguts und eine ernsthafte Investitionsabsicht dargelegt werden. Ab sofort reicht es den Finanzämtern, wenn der in späteren Jahren zu investierende Betrag dem Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung elektronisch übermittelt wird. Nicht mehr erforderlich ist die Angabe, was angeschafft werden soll.

Steuerbegünstigung bei Grundstücksgeschäften im Ausland
Gewinne aus der Veräußerung von Grund und Boden können ab sofort steuerbegünstigt auch in Bodenkäufe außerhalb Deutschlands verwendet werden. Bislang unterblieb eine Gewinnbesteuerung aus Grundstücksgeschäften unter bestimmten Voraussetzungen nur dann, wenn die Gewinne wieder in Grund und Boden innerhalb Deutschlands investiert wurden. Dies hatte der Europäische Gerichtshof für europarechtswidrig erklärt. Nunmehr kann die Steuer aus dem Gewinn eines Verkaufs von Grund und Boden bei einer geplanten Investition im EU/EWR-Ausland gestundet und über einen Zeitraum von fünf Jahren entrichtet werden.

Höhere Grunderwerbssteuer
Auch bei der Grunderwerbssteuer hat es eine Änderung gegeben: So wurden die Regelungen zur sogenannten Ersatzbemessungsgrundlage geändert. Diese kommt immer dann zur Anwendung, wenn beim Immobiliengeschäften kein Verkaufspreis ermittelt werden kann, etwa weil er nicht vereinbart wurde oder Grund und Boden im Rahmen von Firmenverkäufen übertragen wurde. Dabei wird ein pauschaler Wert ermittelt, der neuerdings zu realitätsgerechteren, höheren Werten und damit auch höheren Steuern führt.

Buchführungspflicht erst ab 60.000 Euro Gewinn
Zum Jahreswechsel wurden zur Bürokratieentlastung kleiner und mittlerer Unternehmen außerdem die Buchführungspflichtgrenzen angehoben: Betriebe mit weniger als 600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn unterliegen nunmehr nicht mehr der Buchführungspflicht.

Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag leicht angestiegen
Steuerliche Entlastungen bringen schließlich einige Änderungen bei der Einkommenssteuer. Zum 1. Januar stiegen der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum von Kindern bei der Einkommenssteuer leicht an. Auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und das Kindergeld wurden angehoben. Geringfügige Entlastungen ergeben sich durch die Anpassung des Einkommenssteuertarifs.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner