Recht & Steuer

Steuerliche Gewinnpauschalierung soll erhalten bleiben

Die steuerlichen Vorteile für Landwirte sind gefährdet. Der Deutsche Bauernverband (DBV) verteidigte vor dem Finanzausschuss des Bundestages die steuerliche Gewinnpauschalierung.

Der DBV unterstützt das Vorhaben der Regierungskoalition, die für viele land- und forstwirtschaftliche Betriebe bedeutsame Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zu erhalten. Gleichzeitig mahnt der Verband aber, bei den anstehenden Änderungen darauf zu achten, steuervereinfachende Regelungen beizubehalten und Mehrbelastungen zu vermeiden. Dabei übt der Bauernverband vor allem Kritik an der von der Bundesregierung geplanten Ausweitung der Erfassung von Sondergewinnen, die durch den Verkauf betriebseigener Maschinen entstehen sowie die Streichung der Abzugsfähigkeit von Pachtzahlungen und Schuldzinsen.

Bundesweit ermitteln rund 150.000 land- und forstwirtschaftliche Betriebe ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen. Nach Ansicht des Bauernverbandes hat sich die pauschale Gewinnermittlung nach Paragraph 13a Einkommensteuergesetz in den vergangenen Jahrzehnten in der Praxis bewährt. Diese Art der Berechnung gelte als gelungenes Beispiel für eine bürokratiearme und effiziente Besteuerung, heißt es aus dem DBV.

Die abschließende Beratung des Zollkodexanpassungsgesetzes durch den Bundestag ist für den 5. Dezember vorgesehen. Wenn der Bundesrat zustimmt, tritt die Neuregelung am 1. Januar in Kraft.

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