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Steuer: Das ändert sich 2023 für Landwirte

Kommendes Jahr treten Steueränderungen in Kraft. Drei davon sind relevant für Landwirte.
  • Vorsteuerpauschale
  • Gastronomie
  • Hofübergabe

Dass die Vorsteuerpauschale gesenkt wird, kann für Landwirte Nachteile mit sich bringen. Die Schenkungssteuer wird laut Experten steigen. Dafür wird der ermäßigte Steuersatz für landwirtschaftliche Cafès auch 2023 beibehalten.

Vorsteuerpauschale wird gesenkt

Nachdem die Vorsteuerpauschale für Landwirte Anfang dieses Jahres von 10,7 % auf 9,5 % gesenkt worden war, fällt sie jetzt erneut. Ab 1. Januar 2023 gelten 9 %. Die neue Pauschalierungsgrenze liegt bei 600.000 Euro. Das Bundesfinanzministerium rechnet dadurch mit Zusatzeinnahmen von 40 Millionen Euro. Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisierte schon während der Gesetzgebungsphase 2021 die Senkung der Pauschale als intransparent. Pauschalierer sollten durchrechnen, ob sich das noch rechnet. Für Veredler könnte die Senkung aufgrund schlechter Ergebnisse eine zusätzliche Belastung bedeuten. Auch bei einer geplanten Betriebsteilung sollten sich Landwirte überlegen,könnte die Regelbesteuerung vorteilhafter sein.

Ermäßigter Steuersatz für Hofcafés

Der ermäßigte Steuersatz für Gastronomiebetriebe, wie Cafés und Restaurants, von 7 % wird auch 2023 beibehalten. Das gilt auch für Hofcafés, allerdings nur für Speisen, nicht für Getränke.

Schenkungssteuer steigt

Wer vor hat, den Betrieb zu übergeben, sollte das noch in diesem Jahr erledigen. Denn kommendes Jahr wird die Schenkungssteuer um 30 bis 40 % steigen. Grund dafür sind Änderungen bei der Immobilienbewertung. Laut Experten resultiert der hohe Anstieg auch am gleichbleibenden Freibetrag für Beschenkte. Dieser ändert sich nämlich nicht.

Foto: MabelAmber/Pixabay.com

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