Stalleinbrüche: Verband empfiehlt, immer Anzeige zu erstatten

Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands empfiehlt durch Stalleinbrüche Geschädigten, generell Anzeige zu erstatten. Außerdem bietet der Verband ab sofort Hilfe bei der Anzeigenerstattung an.

Nach wie vor sind Tierrechtler aktiv und dringen unbefugt in Betriebe mit Tierhaltung ein, um durch die Stalleinbrüche vermeintlich für Tierwohl zu sorgen. In der Öffentlichkeit werden die Aktivisten oft als Mitglieder von Tierschutzorganisationen wahrgenommen. Sie stehen aber meist tierrechtlichen NGOs nahe, einige handeln autark. Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) macht darauf aufmerksam, dass viele solcher Ereignisse nicht zur Anzeige gebracht werden. Der Verband empfiehlt Betroffenen aber, auf alle Fälle Anzeige zu erstatten. Denn erst durch die Anzeige werde ein Fall aktenkundig. Das trage dazu bei, der Justiz das Ausmaß der Einbrüche zu verdeutlichen, so der Verband. Ob Hausfriedensbruch oder Einbruch vorliegt, entscheiden die Gerichte. Doch in jüngster Zeit wurde einige Male mit Freisprüchen zu Gunsten von Tierrechtsaktivisten entschieden.

Justiz sieht nur Einzelfälle

Aufgrund der hohen Dunkelziffer sieht die Justiz nur Einzelfälle und laut ISN die Geflechte hinter den Taten nicht. Auch wenn die Erfolgsaussichten einer einzelnen Anzeige sehr oft nur gering seien, lohne sich der Aufwand der Anzeige trotzdem, so der Verband. Denn auch wenn diese für den Einzelfall wie ein Tropfen auf den heißen Stein erscheint, könne es für die Darstellung des Gesamtbildes beitragen. Die ISN will mit ihrem Aufruf, immer Anzeige zu erstatten, ein realistisches Bild vom Ausmaß der Einbrüche schaffen.

Stalleinbrüche: ISN unterstützt Tierhalter

Die Interessengemeinschaft erweitert ihr Programm und unterstützt Landwirte in allen juristischen Fragen rund um das Thema. So wird Betroffenen zum Beispiel ganz konkret bei der Formulierung der Anzeige und der Anzeigenerstattung geholfen. Dabei stehen dem Verband dessen Rechtsanwälte zur Seite. Für seine Mitglieder übernimmt die ISN die Kosten, die durch diese Rechtsberatung für die Anzeigenerstattung entstehen. Die Anzeigenerstattung bei der Polizei an sich kostet ohnehin nichts. Weitere Informationen erhält man bei der ISN-Geschäftsstelle, isn@schweine.net oder telefonisch unter 05491/9665-0.

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