Staatliche Tierhaltungskennzeichnung wird konkret

In einer ersten Lesung hat im Dezember der Bundestag das neue Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung debattiert.
  • Tierhaltungskennzeichnung: Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir legt Gesetzentwurf vor
  • Begonnen werden soll mit frischem Schweinefleisch
  • Förderungen für Tierhalter
  • Ausländische Produkte können freiwillig gekennzeichnet werden

Mitte Dezember wurde im Bundestag das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) in einer ersten Lesung debattiert. Laut Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) sollen Verbraucher durch die verpflichtende Kennzeichnung sofort erkennen, wie ein Tier in landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland gehalten wurde. Im ersten Schritt wird frisches Schweinefleisch gekennzeichnet. Weitere Tierarten und Produkte werden folgen.

Tierhaltungskennzeichnung: BMEL fördert und begleitet Tierhalter

Unabhängig von der Tierhaltungskennzeichnung sollen die Landwirte finanziell gefördert werden, die ihren Tieren besonders tiergerechte Haltungsbedingungen bieten und ihre Ställe dementsprechend umbauen. Bei der Transformation hin zu mehr Tierschutz sowie Umwelt- und Klimaschutz wird das BMEL die Tierhalter begleiten und unterstützen.

Ausländische Lebensmittel: Freiwillige Kennzeichnung

Im Gesetzesentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung wurde darüber hinaus die Möglichkeit geschaffen, dass auch Lebensmittel aus anderen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern auf freiwilliger Basis gekennzeichnet werden können.

Was der Gesetzesentwurf beinhaltet, können Sie auf der BMEL-Internetseite lesen.

Foto: Deutscher Bundestag/Achim Melde

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