SOKO Saustall: In Niedersachsen werden Ferkel jetzt obduziert
Niedersachsens Tierärzte bekommen eine Zusatzaufgabe. Sie sollen als „Rechtsmediziner“ die Todesursache von Ferkeln feststellen. Das ordnete der niedersächsische Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) nun per Erlass an. Endgültig veranlasst dazu hat den Politiker offenbar die ARD-Reportage „Deutschlands Ferkelfabriken“, die am Montag ausgestrahlt worden ist und schreckliche Bilder von Ferkeln, die unter anderem durch „an die Wand schlagen“ getötet werden. Ins Spiel brachte er den „Wunsch“ allerdings schon vor einigen Wochen.
„Niedersachsen zieht damit die Konsequenzen aus den Vorwürfen systematischen und nicht tierschutzgerechten Totschlagens minderwüchsiger Ferkel“, so der Minister am Dienstag. „Als erstes Bundesland in Deutschland haben wir bereits im vergangenen Jahr auf unhaltbare Zustände in der Schweinehaltung reagiert und Ferkel verdächtiger Betriebe obduzieren lassen. Nun gehen wir per Erlass gegen barbarische Zustände beim Ferkeltöten vor“, macht Meyer unmissverständlich klar.
Der Minister erinnert eindringlich daran, dass Ferkel nicht getötet werden dürfen, weil sie etwa überzählig oder schwächlich sind. Erlaubt sei das Töten nur, wenn die Ferkel nicht überlebensfähig seien, weiß der Minister. Eigentlich eine Sache, die für verantwortungsvolle Landwirte selbstverständlich sind. Für Niedersachsens Nachbarbundesland Nordrhein-Westfalen findet der Grünen-Politiker lobende Worte: Dort seien auch schon Obduktionen durchgeführt worden. Das hat aber weniger mit Haltungszuständen, als mit der Schweinegrippe zu tun.
Meyer sieht in seinem Erlass eine Qualitätssicherung der niedersächsischen Landwirtschaft, stellt aber gleichzeitig die Schweinehalter unter Generalverdacht. Lars Prigge vom niedersächsischen Bauernverband „Landvolk“, selbst Schweinezüchter, wehrte sich bereits Mitte Oktober gegen die schon damals lodernden Gerüchte um das Vorhaben des Ministers. „Es ist unfassbar, dass Minister Meyer den Schweinehaltern jetzt auch noch Gerichtsmediziner an die Seite stellen will. Das kennt man bisher nur im Zusammenhang mit ungeklärten Todesfällen bei Kriminaldelikten.“ Dem Verdacht auf tierschutzwidriges Verhalten sei im Einzelfall nachzugehen, dies werde vom Berufsstand nicht infrage gestellt, so Prigge. Die Kosten für die Obduktionen übernehmen, natürlich, die Landwirte.