Recht & Steuer

So viel Rundfunkbeitrag müssen Landwirte zahlen

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio schreibt zurzeit verstärkt Landwirte an. Man will Geld. Doch wie viel müssen Landwirte bezahlen? Zwischen Voll- und Nebenerwerbslandwirten wird nicht unterschieden.

Seit dem 1. Januar 2013 heißt die Rundfunkgebühr Rundfunkbeitrag. Mit der Umbenennung hat sich auch für landwirtschaftliche Betriebe einiges geändert. Der zu zahlende Betrag richtet sich nicht mehr nach der Anzahl der bereitgestellten Rundfunkgeräte, sondern nach der Anzahl der sozialversicherungpflichtigen Beschäftigten und der beitragspflichtigen Fahrzeuge. Auch Gästezimmer und Ferienwohnungen sind natürlich relevant, genauso, wie die Anzahl der Betriebsstätten.

Auch Ställe werden gezählt
Man bezahlt pro Betriebsstätte. Als solche werden Wirtschaftsgebäude (Haupt- und Nebengebäude) gezählt, die sich auf einem Grundstück oder mehreren zusammenhängenden Grundstücken befinden. Sind die Grundstücke örtlich getrennt, auch wenn es nur 100 Meter sind, müssen beide mit den entsprechenden Indikatoren berechnet werden. Dazu zählen auch Ställe. Gebäude, die als Lagerraum dienen, wie etwa Scheunen, werden nicht berechnet.

Beschäftigte ergeben Beitragsstaffel
Aus der Anzahl der Beschäftigten lässt sich ableiten, in welche Beitragsstaffel jede Betriebsstätte einzuordnen ist. Es werden Voll- und Teilzeitmitarbeiter gezählt, auch wenn es sich um Familienmitglieder handelt. Ausländische Saisonarbeiter werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Die Zahlen ab Beitragsstufe 5 haben wohl eher hypothetischen Charakter.

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Betriebliche Fahrzeuge
Auch die betrieblichen Fahrzeuge spielen eine Rolle. Dabei werden auch die berechnet, die nur von Zeit zu Zeit betrieblich genutzt werden. Wenn ein Betriebsinhaber beispielsweise privat einen Pickup fährt, mit dem er öfters etwas für den Betrieb transportiert, ist das Auto schon im Beitrag gefangen. Ein Fahrzeug pro Betriebsstätte ist allerdings beitragsfrei. Für jedes weitere Kraftfahrzeug fällt ein Drittelbeitrag von 5,99 Euro monatlich an. Für Zugmaschinen der Fahrzeugklasse T fallen „in den meisten Fällen“, wie es heißt, ebenfalls keine Rundfunkgebühren an.

Gästezimmer und Ferienwohnungen
Unterkünfte für Urlauber werden ebenfalls berücksichtigt. Wobei das erste Zimmer oder die erste Ferienwohnung pro Betriebsstätte beitragsfrei ist. Für jede weitere Unterkunft ist, wie bei den Fahrzeugen auch, der Drittelbeitrag von 5,99 Euro pro Monat zu bezahlen.

Hofladen
Wenn im Hofladen selbst erzeugte Produkte verkauft werden, zählt dieser zur Betriebsstätte und es ist somit kein gesonderter Rundfunkbeitrag zu entrichten. Das gilt auch, wenn neben den eigenen Produkten auch fremde verkauft werden. Sind im Laden jedoch nur fremde Produkte zu finden, zählt er als eigene Betriebsstätte, für die ein gesonderter Beitrag zu zahlen ist.

Weitere Informationen finden Sie in einem PDF auf der Webseite des Beitragsservice.

4 Gedanken zu „So viel Rundfunkbeitrag müssen Landwirte zahlen

  • Man stelle sich nur mal vor, ein alter Mann würde sich am Morgen gleich zwei Tageszeitungen kaufen und diese am Abend ungelesen in die Drecktonne werfen, da er weder Lust und Zeit hatte, die Zeitungen zu lesen.
    Man würde ihn irgendwann entmündigen.
    Beim Rundfunkbeitrag ist dies jedoch völlig anders. Landwirte, sie müssen als Privatmann zahlen, für ihren Kleinbetrieb zahlen und nochmals für die evtl. vorhandene Scheune.
    Da fragt man sich schon, wen sollte man hier entmündigen?

    Antwort
  • Eberhard Schulz

    Ich habe seit 2018 keine Tierhaltung mehr,im ehemaligen Stallgebäude stehen seither nur noch Maschinen,sowie in der Halle die direkt am Stallgebäude angebaut ist.Muß ich trotzdem Rundfunkgebühren zahlen?

    Antwort
    • gruuna Redaktion

      Lieber Eberhard Schulz,

      der Artikel ist von 2015. Es ging darum, dass damals der Gebührenservice von ARD und ZDF verstärkt Landwirte angeschrieben hat. Es kann sein, dass sich bei den Gebühren für Landwirte zwischenzeitlich etwas geändert hat. Auf der Internetseite des Gebührenservice ist ein PDF für Landwirte zu finden. Vielleicht werden Sie darin fündig. Ansonsten ist darin auch eine Service-Hotline angeführt.
      https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e203/Merkblatt_Landwirtschaft.pdf

      Antwort
  • Das ist ein sehr interessanter Beitrag. Ich wusste nicht, dass Ställe dazu zählen. Das ergibt für mich irgendwie gar keinen Sinn. Warum werden die denn anders behandelt als Scheunen? Nur weil ich als Landwirt dort ggf. mehr Zeit verbringe und dementsprechend mehr Radio höre? Betriebsstätte schön und gut, aber ersichtlich ist das für mich trotzdem nicht.

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