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Schweinepest: Bundesrat stimmt Monitoring zur Früherkennung zu

Wildschweine können die Afrikanische Schweinepest in die Nähe von Stallungen schleppen. Jetzt werden sie beobachtet.

Die vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) vorgelegte Schweinepest-Monitoring-Verordnung wurde vom Bundesrat gebilligt. Das teilt die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) mit.

Demnach werden künftig Tiere untersucht, bei denen es Hinweise auf eine Infektion gibt. Im Fokus stehen verendet aufgefundene sowie erlegte Wildschweine, die auffällig sind. Die im Rahmen des Monitorings gewonnenen Proben sollen gleichzeitig auf das Virus der Klassischen Schweinepest (KSP) untersucht werden, die nicht von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu unterscheiden ist. Daneben werden „gesund“ erlegte Wildschweine sowie Hausschweine weiterhin auf Antikörper gegen das Virus der Klassischen Schweinepest getestet werden.

Jäger sind der Verordnung zufolge zur Beprobung verpflichtet. Ab Inkrafttreten der Verordnung müssen sie die Proben an die von der zuständigen Behörde bestimmte Untersuchungseinrichtung weiterleiten. Mit dem neuen Monitoring reagiert das BMEL auf die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest in den EU-Ländern Polen, Lettland und Litauen sowie in Russland, Weißrussland und der Ukraine.

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