Schweine: Das ändert sich 2017 bei den QS-Leitfäden

Die QS – Qualität und Sicherheit GmbH hat wie in jedem Jahr ihre Leitfäden angepasst.

Die aktualisierten QS-Leitfäden sind nun veröffentlicht. Damit ergeben sich ab dem 1. Januar 2017 neben einigen Erleichterungen in der Dokumentation auch verpflichtende Änderungen beziehungsweise Präzisierungen für Schweinehalter. Das sind die wichtigsten Punkte.

Beschäftigungsmaterial:

  • Schweine jeden Alters, also auch Saugferkel, müssen Zugang zu geeignetem Beschäftigungsmaterial haben.

Umgang mit kranken Tieren:

  • Die geforderte weiche Unterlage in der Krankenbucht muss eine Mindestbodenfläche je Tier abdecken.
  • Nicht therapierbare Tiere müssen unverzüglich nach dem geltenden Recht betäubt und getötet werden.

Platzangebot:

  • Das Platzangebot wird zum KO-Kriterium hochgestuft.
  • Am 4. August sind bereits die Übergangsfristen für das Platzangebot in der Ferkelaufzucht ausgelaufen, Absatzferkeln über 20 kg muss mindestens 0,35 m² Platz zur Verfügung stehen.

Antibiotikamonitioring:

  • Ab 2017 gilt eine verpflichtende Nullmeldung. Das heißt auch Betriebe, die in dem jeweiligen Zeitraum keine Antibiotika eingesetzt haben, sind zur Meldung verpflichtet. Betriebe ohne Therapieindex werden für Lieferungen in das QS-System gesperrt.

Salmonellenmonitoring:

  • Schlachtbetriebe erhalten ab 1. Januar von QS zu jeder Lieferung einen Vorschlag für die Beprobung.

Die kompletten Leitfäden stehen auf der Internetseite der QS GmbH zum Download bereit, wie auch Checklisten für die Audits.

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